03.03.2015 - 3.1 Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 03.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt folgende Änderungen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ mit Wirkung zum 01.01.2015:
In Ziff. 4.1 wird folgender Satz nach dem ersten Satz eingefügt:
„Die Höhe der Förderquote für langlebige Sportgeräte beträgt 30 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten.“
Ziff. 4.8.2 wird erhöht auf 650 Euro je Tischtennistisch.
Ziff. 5.12 erhält folgende Fassung:
„Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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