15.01.2014 - 3.4.4 Anpassung der Richtlinie für die Betriebskosten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 15.01.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brinker erklärt, dass die Tischvorlage einen Ersatz für die Seite 4 des Richtlinienentwurfs darstellt und fasst daraufhin die Gründe für die Neufassung der Richtlinie zusammen.
Auf die Aufforderung von Frau Saggau, die Anschlussgruppe Integration auch in der Neufassung zu berücksichtigen, entgegnet Frau Danger, dass diese nach der KiTaVO gar nicht vorgesehen und daher aus der Richtlinie entnommen sei. Herr Brinker ergänzt, dass die KiTa Regelungen zu treffen habe, wodurch auch nachmittags notfalls entsprechende Kräfte eingesetzt werden.
Der Ausschuss ist sich hingegen einig, dass eine Regelung weiterhin bestehen bleiben und es eine individualisierte Hilfe für den Nachmittag geben müsse. Er einigt sich darauf, dass bzgl. dieses Punktes die Regelung der alten Richtlinie bestehen bleibe.
Die so aktualisierte Richtlinie hängt dem Protokoll an.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dem Protokoll beigefügte Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig tritt die Richtlinie für die Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen vom 05.03.2013 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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131,6 kB
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Anlagen
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