10.12.2013 - 3.4 Beschlussvorschlag für das weitere Verfahren de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 10.12.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die SPD-Fraktion spricht sich aufgrund der Fairness dafür aus, die Bewerbungsfrist einzuhalten, um dann die Bewerber bekanntzugeben. Daher solle der zweite Absatz des Beschlussvorschlages gestrichen werden. Die von Herrn Zylka geforderte Transparenz sei hierdurch ausreichend gewahrt. Herr Schnabel plädiert hingegen für die FDP-Fraktion, dass schon vor Bewerbungsschluss die Namen der bisherigen Bewerber öffentlich bekannt gegeben werden sollen.
Der Vorsitzende stellt zunächst den weitest gehenden Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
2. Absatz:
Die eingehenden Bewerbungen werden nummeriert und in einer Liste mit den wesentlichen Daten/ Merkmalen erfasst. Die Namen und Wohnorte der Bewerber/innen werden zunächst nicht genannt. Die Liste wird in der jeweils aktuellen Version öffentlich im ALLRIS zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1Ablehnung: 10Enthaltung: -
(ein Abgeordneter bei Abstimmung nicht im Raum)
Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Bewerbungen gehen beim Kreispräsidenten ein. Sie werden dort zur Sicherheit gescannt. Die Unterlagen werden bis zum Ende der Bewerbungsfrist unter Verschluss gehalten. Alle Bewerber/innen erhalten eine kurze Eingangsbestätigung.
Nach Schluss der Bewerbungsfrist:
Die Presse wird nach dem 6.1.2014 vom KP über die Bewerberlage informiert (Anzahl der Bewerbungen, Frauen/Männer, Herkunft der Bewerbungen, aber ohne Namensnennung bzw. nur mit Namensnennung der örtlich bekannten Bewerber/innen, sofern diese zustimmen).
Die Liste für die Abgeordneten wird um die Namen der Bewerber/innen und andere Daten ergänzt, so dass sie nicht mehr anonymisiert ist.
Die vorliegenden Bewerbungen verbleiben im KP-Büro und können nach Absprache mit Frau Jankowski oder dem KP von den Abgeordneten im Büro des KP eingesehen werden. Kopien dürfen nicht angefertigt werden.
Die Fraktionen können sich auf der Basis der Liste – ergänzt durch Einsichtnahmen in die Originalunterlagen – mit der Bewerberlage befassen. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, die Bewerber/innen einzuladen und zu interviewen.
Am 23.1.2013 berät der HA in nichtöffentlicher Sitzung über die Bewerbungen. Der HA bestimmt, welche Bewerbungen weiter verfolgt werden sollen. Von diesen Bewerbungen werden ausgewählte Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) kopiert und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt.
Die Presse wird über die Namen der ausgewählten Bewerber/innen informiert. Den Bewerbern/innen, die nicht in die engere Auswahl kommen, wird dies mitgeteilt.
Der HA berät spätestens am 13.3.2014 erneut über die Bewerbungen; er kann zu dieser Sitzung einzelne Bewerber/innen einladen. In dieser Sitzung wird entschieden, welche von ihnen zur KT-Sitzung am 3.4.2014 eingeladen werden. Das Innenministerium wird informiert und gebeten, etwaige Einwände vor der Wahl am 3.4.2014 geltend zu machen.
Die Wahl findet in der Kreistagssitzung am 3.4.2014 statt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 6Ablehnung: 2Enthaltung: 1
(ein Abgeordneter bei Abstimmung nicht im Raum, zwei weitere haben nicht mit abgestimmt)
Abschließend weist Frau Grandt darauf hin, dass der Kreispräsident als Personalsachbearbeiter die Bewerbungen öffnen und eine Eingangsbestätigung versenden darf.