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ALLRIS - Auszug

31.10.2013 - 3.8 Revisionsverhandlungen in Sachen Jugendamt Nord...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stankat gibt die Inhalte des Berichts wieder und informiert gleichzeitig, dass die Stadt Norderstedt den Bericht in einer gestrigen Sitzung zur Kenntnis genommen habe.

Auf die Nachfrage von Herr Wulf entgegnet Herr Stankat, dass es sich hierbei – anders als im vorläufigen Haushalt angegeben – nicht um eine freiwillige Aufgabe handle.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

(Ergänzung der Verwaltung: Bei der Jugendhilfe handelt es sich  zwar um eine Pflichtaufgabe des Kreises, aber die Übertragung auf die Stadt Norderstedt sowie die Ausgleichszahlung geschieht auf vertraglicher und nicht auf gesetzlicher Grundlage. Also ist die Übertragung  im Rechtssinne freiwillig. Allerdings darf die Bezeichnung "freiwillig" hier nicht so verstanden werden, als ob der Betrag, der im Haushalt zur Verfügung gestellt wird, freiwillig ausgegeben wird. Denn die Jugendhilfe in Norderstedt muss entweder vom Kreisjugendamt oder vom Stadtjugendamt wahrgenommen werden, aber immer aus Mitteln des Kreishaushaltes. Formal ist es korrekt, dass der Kreis die Aufgabe auch hätte nicht übertragen können. Ökonomisch wäre eine solche Entscheidung aber bedeutungslos.)