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ALLRIS - Auszug

10.09.2013 - 3.1 Beschluss des Kreistages über die Gültigkeit de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des Vorsitzenden und des Ausschusses bzgl. des Einspruchs von Herrn Kaldewey trägt Herr Säker vor, dass nach Auffassung des Wahlprüfungsausschusses kein schwerwiegender Fehler vorliegt, da lediglich Behauptungen vorliegen.

Daraufhin bittet der Vorsitzende Herrn Kaldewey, seine Fragen zurück zu ziehen und stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einspruch des WSDV vom 15.06.2013 gegen die Kreiswahl wird als unzulässig zurückgewiesen.
  2. Der Einspruch von Herrn Wilfried-Hassan Siebert vom 03.07.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Der Einspruch von Herrn Ingo Gunzel vom 06.06.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  4. Der Einspruch von Herrn Jürgen Kaldewey vom 05.07.2013/01.08.2013 gegen die Kreiswahl wird als unbegründet zurückgewiesen.
  5. Die Kreiswahl vom 26.05.2013 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage