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ALLRIS - Auszug

16.05.2013 - 12 Breitbandversorgung - Förderantrag des Kreises ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident weist daraufhin, dass die Summe für den Kofinanzierungsanteil des Kreises von 43.120 Euro auf 22.4000 Euro korrigiert werden müssen.

 

Anschließend stimmt der Kreistag ohne Aussprache über die Vorlage ab.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

Der Beschluss vom 07.03.2013 (Drs/2013/036) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

  1. Der beim Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestellte Antrag auf Förderung im Rahmen des Projektwettbewerbs Breitbandförderung 2013 wird zurückgezogen.
  2. Die für diesen Förderantrag vorgesehenen Kofinanzierungsmittel in Höhe von bis zu 22.400 Euro werden für das vorgenannte Projekt insofern verwandt, als sie dem Wege-Zweckverband des Kreises Segeberg als alleinigem Antragsteller des o. g. Projektes zur Kofinanzierung dienlich sind; die Kofinanzierungsmittel werden außerplanmäßig im Haushaltjahr 2013 im Teilplan 5712 - allgemeine Wirtschaftsförderung - bereitgestellt.
  3. Die Kofinanzierungszusage zugunsten des Wege-Zweckverbandes gilt vorbehaltlich einer positiven Äußerung des LLUR gegenüber dem WZV, dass der Förderantrag erfolgreich beschieden werden könne.
  4. Die Auszahlung der Kofinanzierungsmittel an den WZV steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Fördermittelantrag positiv beschieden wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 61Ablehnung: -Enthaltung: -