14.05.2013 - 3.8 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Rahmen des Anspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab 01.08.2013 für ein- und zweijährige Kinder. Gleichzeitig wird als Bemessungsgrundlage für den Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten ein Entgelt i.H.v. 2,20 EUR je Betreuungsstunde und Kind festgelegt. Die Förderung der Kindertagespflege wird in Form von monatlichen Pauschalen erfolgen.
Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 90.000 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,8 kB
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