27.02.2013 - 3.1 WZV soll mit neuem Tarifsystem Lohndumping been...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mi., 27.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Nordewin Birke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Blechschmidt trägt den Antrag der Fraktion Die Linke entsprechend der Vorlage DrS/2013/001 vor. Durch die beiden beim WZV geltenden Tarifsysteme würden die Einkommen der betroffenen Mitarbeiter um 200,00 € bis 300 € differieren. Diese Ungleichbehandlung würde zu Neid, Missgunst und Hass führen. Unter Hinweis auf die durch den WZV wahrgenommenen kommunalen Aufgaben und die Vorbildfunktion des Kreises appelliert Herr Blechschmidt an den Ausschuss, den Antrag anzunehmen. Der WZV habe sein gutes Image den Mitarbeitern zu verdanken.
Frau Glage bemerkt, dass der Begriff „Lohndumping“ im vorliegenden Fall, in dem nach Tarif entlohnt werde, unzutreffend sei. Der Ausschuss habe sich nicht in die Tarifgestaltung einzumischen. Richtiger Ansprechpartner sei die Verbandsversammlung des WZV.
Herr Kretschmer weist darauf hin, dass der Tatbestand des Lohndumpings (lt. Wikipedia die Unterschreitung eines Tariflohns) nicht erfüllt sei. Der vorliegende Antrag komme auch zu spät, da das neue Gebührensystem gerade in Kraft getreten sei. Tatsächlich bestünden beim WZV zwei unterschiedliche Tarifsysteme. Diese seien unter Beteiligung der Tarifparteien zustande gekommen. Von Neid, Missgunst und Hass könne auch keine Rede sein. Herr Kretschmer weist weiterhin darauf hin, dass 60 % der bundesdeutschen Haushalte durch private Entsorgungsunternehmen bedient werden, also die Mehrheit der betroffenen Beschäftigen nach dem niedrigeren Tarif entlohnt werde. Der WZV habe die Tarifentwicklung im Blick und bemühe sich um vergleichbare Strukturen. Die im Antrag genannte Differenz von 200,00 € bis 300,00 € sei tatsächlich nicht mehr gegeben. Er weist auf die Notwendigkeit hin, gemeinsam mit der Politik auf vergleichbare Strukturen hinzuwirken.
Herr Sass-Olker trägt vor, dass bereits seit 2003 bekannt sei, dass eine ungleiche Bezahlung erfolge. Seitens des Ausschusses könne keine Änderung der Bezahlung beim WZV erwirkt werden. Herr Sass-Olker stellt als Kompromissvorschlag einen Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion, der als Tischvorlage verteilt wird.
Auf die entsprechende Frage von Herrn Mohr gibt Herr Blechschmidt an, dass der Antrag der Fraktion Die Linke nicht zurückgezogen werde.
Nach kurzer Diskussion erklärt Herr Hansen, dass es dieses Antrages nicht bedürfe und die Möglichkeit bestehe, die Angelegenheit in die Verbandsversammlung des WZV zu transportieren.
Sodann stellt er zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Der Antrag wird mit sechs Nein-Stimmen gegenüber vier Ja-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Beschlussvorschlag zu TOP 3.1 DrS 2013/001 der SPD-Fraktion:
Der UNK-Ausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt:
In dem Bewusstsein, dass die Gestaltung der Entlohnung grundsätzlich Angelegenheit der Tarifparteien ist (Tarifautonomie)
bittet der Kreistag
- den WZV, seine Betriebsstrukturen dahingehend zu überprüfen und ggfls. So zu ändern, dass seinen Mitarbeitern zukünftig gleicher Lohn für gleiche Arbei gezahlt werden kann. Richtschnur ist dabei der TVöD.
- den Beirat und die Verbandsversammlung des WZV in einen Dialog zur Frage gleicher Lohn für gleiche Arbeit mit seinen Mitgliedern einzutreten.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 6Enthaltung: 1
Im Anschluss stellt der Vorsitzende den Antrag der Fraktion Die Linke zur Abstimmung. Der Antrag wird mit sechs Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt.
Antrag: WZV möge mit neuem Tarif Lohndumpin beenden.
Die Ausschüsse mögen beschließen:
Der WZV wird gebeten, mit der Einführung der neuen Gebühren ab 2013 auch die Mitarbeiter seiner Tochtergesellschaft in den Tarifvertrag TVöD zu übernehmen.
Begründung:
Der WZV, Mitglied im KAV (Kommunaler Arbeitgeberverband) wirbt damit, seit 12 Jahren die Gebühren nicht erhöht zu haben, weil er wirtschaftlich gehandelt habe. Dazu gehörte auch, einen großen Teil der seiner Mitarbeiter in eine eigens gegründete Tochterfirma WZV-Entsorgungsgesellschaft GmbH & Co KG, zu überführen, bzw. dort eingestellt zu haben. Obwohl diese auch für kommunale Entsorgungsaufgaben eingesetzt werden, sind sie mit einer wesentlich geringeren Entlohnung einem Billigtarif der privaten Müllentsorgung lediglich angelehnt. Gleichzeitig nennt der WZV einer seiner Ziele: „Sozialverträgliches Handeln.“
Auch das Norderstedter Betriebsamt arbeitet wirtschaftlich und erzielt Umsatzrendite. Dieser Betrieb ist ebenfalls Mitglied im KAV, und hat für alle Mitarbeiter des TVöD abgeschlossen.
Erst recht weil der WZV bei einer Verbraucherbefragung festgestellt haben will, dass der gefühlte Wert der Müllentsorgung ca. doppelt so hoch sei wie die tatsächlichen Gebühren, sollte es ihm keine Schwierigkeiten bereiten, in die neue Gebührenerhöhung ein gleiches Tarifsystem wie das Norderstedter Betriebsamt für alle Mitarbeiter einzurechnen.
Anlagen zur Vorlage
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