04.12.2012 - 3.10 Antrag der Fraktion "Die LINKE"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 04.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Nordewin Birke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende ruft den Antrag der Fraktion „Die LINKE“ auf. Frau Lessing erklärt, dass dieser nicht auf der Tagesordnung stand und macht deutlich, dass sie diesen gerne nochmal mit ihrer Fraktion diskutieren wolle. Der Vorsitzende erwidert, dass es sich um einen Prüfantrag für die Verwaltung handele.
Der Vorsitzende erteilt der Landrätin das Wort. Diese führt aus, dass bereits erste Prüfungen gemacht wurden. Rechtlich seien Bild- und Tonaufnahmen während einer Sitzung nicht zulässig, bzw. allenfalls nur möglich, wenn alle Anwesenden zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im Einzelfall ausdrücklich zustimmen. Bild- und Tonaufnahmen könnten die Kreistagsabgeordneten in ihrer Meinungsäußerung hemmen. Somit sei jede/r Abgeordnete/r berechtigt, den Lifestream jederzeit zu unterbinden. Eine Umsetzung wäre technisch möglich. Die Kostenschätzung weise einmalige Kosten in Höhe von 5.000 € und monatliche Kosten in Höhe von 500 € auf. Herr Kittler bedankt sich für die Ausführungen und erklärt, dass der Prüfantrag damit erfüllt sei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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