20.11.2012 - 3.5.2 Änderung der Richtlinien des Kreises Segeberg z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5.2
- Datum:
- Di., 20.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahl informiert den Ausschuss, dass es auch zukünftig weitere Anträge des KSV zum Bau und zur Verbesserung von Sportstätten geben werde. Er macht deutlich, dass die Höchstgrenzen der Richtlinie für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern angehoben werden sollten, um den aktuellen Preisen gerecht zu werden.
Im Anschluss stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, die Höchstgrenzen für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenfeldern unter Punkt 4.4 der „Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ vom 01.01.2008 werden dem Antrag des Kreissportverbandes vom 05.11.2012 entsprechend erhöht. Die Landrätin wird aufgefordert eine entsprechend geänderte Richtlinie mit Wirkung zum 01.01.2013 auszufertigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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488,2 kB
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