12.12.2024 - 21 Anträge auf Förderung der Migrationsberatung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Norderstedt des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 4.000, 00 Euro,
2. die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 20.000,00 Euro und die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) mit einem Betrag von maximal 15.000,00 Euro,
3. und die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) an den Standorten Kaltenkirchen und Bad Bramstedt des Diakonischen Werkes Altholstein 2025 gemäß der im eingereichten Finanzierungsplan ausgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben anteilig durch den Kreis Segeberg, mit einem Betrag von maximal 27.900,00 Euro und 2026 mit einem Betrag von maximal 31.950,00 Euro, gefördert wird.
Der Kreiszuschuss reduziert sich anteilig, sollten sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verringern. Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht, zwei halbjährigen Beratungsstatistiken und einem zahlenmäßigen Nachweis bestehen.
Die Beschlussfassung inkl. der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 für die Förderung der MBSH des Diakonischen Werkes Altholstein. Bei erfolgter positiver Beschlussfassung werden die Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2025 aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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