12.12.2024 - 16 Kunst- und Kulturpreis und Förderpreis Kunst un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Christine Künzel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg wird in der vorliegenden Neufassung beschlossen.
Damit die Vorbereitungen für die nächste Preisverleihung in 2025 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie erfolgen können, soll die Neufassung der Richtlinie bereits zum 01.08.2024 in Kraft treten.
Über folgende fünf, in der Synopse aufgeführte Änderungsvorschläge wird gesondert entschieden und beschlossen:
1. Rhythmus der Preisverleihung (1.2):
Die Preisverleihung erfolgt jährlich (ab 2025).
Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung.
2. Preisträgerschaft, hier: Altersgrenze Förderpreis (3.3)
Erhöhung bzw. Anpassung auf 27 Jahre
3. Preisverleihungen (5.)
Die Preisverleihungen finden im Rahmen einer Kreistagssitzung statt.
4. Höhe der Mittel für die Preisverleihung und Nebenkosten
Für die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises werden Mittel in Höhe von mindestens 8.000 EUR (6.000 EUR Preisgelder, 2.000 EUR Nebenkosten) bereitgestellt (erstmals für das Jahr 2025).
Es werden (ab 2025) Mittel in Höhe von _____________ EUR bereitgestellt.
Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung.
5. Jury / Preisgericht, hier: Verfahren der Besetzung der Jury (7.1.)
Die Besetzung der Jury erfolgt durch den zuständigen Fachdienst. Der Fachausschuss wird über die Zusammensetzung der Jury informiert.
6. Jury / Preisgericht, hier: Stimmverteilung und Stimmwertung der Jury-Mitglieder (7.3)
Die Stimmen der Fachrichter*innen zählen zweieinhalbfach.
Das Ergebnis der Beschlüsse zu den einzelnen Punkten wird entsprechend in die Neufassung der Richtlinie übernommen. Die endgültige Neufassung wird dem Fachausschuss zur Sitzung am 11.06.2024 zur Kenntnis vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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183,6 kB
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