05.12.2024 - 8.1 Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise/ A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hahn-Fricke weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag im Sozialausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion geändert worden sei. Es sei lediglich über die Pflichtleistungen abgestimmt worden. Auf Wunsch von Herrn Wehrmann wird auch über den Beschlussvorschlag inklusive der Wohnraumakquise abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt der Stadt Norderstedt für die Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise für das Jahr 2026 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 234.600 €.
Ab 2027 erhöht sich der Zuschuss um jeweils 3 % auf den jeweiligen Vorjahreszuschuss.
Mittel in Höhe von 234.600 € werden vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltes 2026 und in Höhe von 3 % auf den jeweiligen Vorjahreszuschuss für die Folgejahre zur Verfügung gestellt. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste zum Haushalt 2025 in die Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2026 aufgenommen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Norderstedt jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Sachbericht vorlegt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
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Zustimmung |
Ablehnung |
Enthaltung |
Anwesende |
CDU |
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5 |
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5 |
SPD |
2 |
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2 |
B 90/ Die Grünen |
2 |
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2 |
AfD |
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1 |
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1 |
FDP |
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1 |
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1 |
Freie Wähler |
|
1 |
|
1 |
gesamt |
4 |
8 |
|
12 |
Antrag der CDU-Fraktion
Der Kreis Segeberg bewilligt der Stadt Norderstedt für die Wohnungsnotlagen-beratung für das Jahr 2026 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 154.600 €.
Ab 2027 erhöht sich der Zuschuss um jeweils 3 % auf den jeweiligen Vorjah-reszuschuss.
Mittel in Höhe von 154.600 € werden vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltes 2026 und in Höhe von 3 % auf den jeweiligen Vorjahreszuschuss für die Folgejahre zur Verfügung gestellt. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste zum Haushalt 2025 in die Mittelfristpla-nung des Haushaltsjahres 2026 aufgenommen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Nor-derstedt jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Sachbericht vorlegt vorlegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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5,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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737 kB
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4
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(wie Dokument)
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560,9 kB
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