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ALLRIS - Auszug

26.11.2024 - 4.2 Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kult...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Klein erklärt Frau Dr. Künzel, dass eine finanzielle Obergrenze schon vorhanden sei. Wenn nun ein Verein o.ä. beispielsweise zwölf Konzerte beantragen würde, sei der Topf leer und daher sei eine Beschränkung auf 5 Projekte pro Reihe sinnvoll. Der Ausschuss müsse sich entscheiden, ob sehr große oder viele Projekte gefördert werden sollten. Die Zahl habe sie aus ihrer Erfahrung heraus festgelegt.

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Beschlussvorschlag:

Die Grundsätze des Kreises Segeberg zur Förderung von Kunst und Kultur werden in der Fassung des vorliegenden Entwurfs (Anlage 3) beschlossen, treten zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzen die seit dem 01.01.2023 geltenden Grundsätze für 2023 und 2024.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage