21.11.2024 - 7.1 Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise/ A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 21.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hövermann bittet darum, die Vorlage zunächst in die Verwaltung zurückzuverweisen und aufzuschlüsseln, wie hoch die Pflichtleistungen seien. Da der Beschluss erst für 2026 zu fassen sei, sei eine Verschiebung in die kommende Sitzung unkritisch.
Herr Giesecke führt aus, dass der Betrag für die Pflichtleistungen bekannt sei. Dieser betrage 154.600 €. Der Ausschuss spricht daraufhin sich dafür aus, den Beschluss entsprechend geändert sofort zu fassen.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt der Stadt Norderstedt für die Wohnungsnotlagenberatung für das Jahr 2026 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 154.600 €.
Ab 2027 erhöht sich der Zuschuss um jeweils 3 % auf den jeweiligen Vorjahreszuschuss.
Mittel in Höhe von 154.600 € werden vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltes 2026 und in Höhe von 3 % auf den jeweiligen Vorjahreszuschuss für die Folgejahre zur Verfügung gestellt. Bei positiver Beschlussfassung wird der Betrag über die Änderungsliste zum Haushalt 2025 in die Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2026 aufgenommen.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Norderstedt jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Sachbericht vorlegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,3 MB
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560,9 kB
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