08.10.2024 - 6.2 Umsetzung des Beschlusses zur Förderung der Dem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Andrea Terschüren
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kowitz fragt nach dem Stellenanteil von 0,25 VZ, der für die Prüfung der Anträge der Schulen gedacht gewesen sei. Da dieser Teil entfalle, gehe er davon aus, dass der Stellenanteil ebenfalls entfalle. Frau Terschüren stimmt dem zu und erklärt, dass die Bearbeitung aus dem Bestand erfolgen werde.
Herr Flak äußert Kritik, da bestimmte Jugendverbände der Parteien systematisch von der Antragstellung ausgeschlossen würden. Er zweifelt die rechtliche Bestandskraft an. Wenn ein Verein nicht rechtskonform arbeite, gebe es die Möglichkeit des Verbotsverfahrens, ansonsten seien alle demokratisch gleich zu behandeln. Weiter bemängelt er den Punkt des Gender- und Diversity Mainstreamings in der Jugendarbeit.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag:
I. In Abänderung des Beschlusses vom 07.12.2023, Drs/2023/255, beschließt der Kreistag die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Nachwuchsorganisationen der im Kreistag vertretenen demokratischen Parteien auf Basis der in der Anlage beigefügten Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung mit jährlich insgesamt maximal 20.000 € aus Fördermitteln des Kreises ab dem laufenden Haushaltsjahr. Die Förderung für das Jahr 2024 wird dabei anteilig mit 10.000 € ausgekehrt.
I.a Hierzu wird die in der Anlage im Entwurf beigefügte Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung beschlossen.
II. Zur Realisierung des unter a aufgeführten Beschlusses beschließt der Kreistag gleichzeitig eine Ausnahmeregelung gem. Ziffer 3.7 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen im Kreis Segeberg in der Absicht, die Vollfinanzierung von Projekten und Maßnahmen auf Basis der "Richtlinie zur Förderung der Demokratiestärkung" zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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350,9 kB
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136 kB
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