10.09.2024 - 5.1 Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 10.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erklärt, es sei unstreitig, dass diese Kosten an die Kommunen weitergegeben werden sollten. Die Kreisverwaltung denkt dies erst im Jahre 2026 an, damit die Gemeinden und Kommunen die Möglichkeit hätten, dies in ihre Haushaltsberatungen aufzunehmen. Die Politik solle vorab über dieses Projekt informiert werden, da es demnächst Gespräche mit den Schulträgern gebe, in denen dies zeitnah verkündet werden könne.
Auf Nachfrage von Herrn Brunkhorst bestätigt Herr Wenzel, dass der Kreis im Jahr 2025 die, vom Land auferlegten, Kosten tragen müsse.
Beschlussvorschlag:
Ab dem Jahr 2026 stellt der Kreis Segeberg die laufenden Kosten, die aufgrund des im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Vertrages für den Betrieb eines Presseportals und die Nutzung von Pressebeiträgen an den Schulen im Kreisgebiet anteilig je Schüler*in anfallen, einmal jährlich den Schulträgern in Rechnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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