09.12.2008 - 4.8 Antrag der Stadt Norderstedt vom 28.02.2008 (mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- am 13.06.08
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 09.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Tagesordnungspunkte 4.8 und 4.9 werde zusammen beraten.
Der Vorsitzende erläutert, dass beide Anträge zusammen ein
Finanzvolumen von 1,6 Mio. Euro haben. Herr Stoltenberg erklärt für seine
Fraktion, dass man grundsätzlich für das Kulturwerk am See sei, jedoch habe man
das Geld dafür nicht. Herr Wilken spricht sich dafür aus, erst im Kreistag eine
endgültige Entscheidung dazu zu treffen. Herr Schnabel erklärt, dass die
FDP-Fraktion insgesamt zustimmen werde, jedoch nicht den vollen 1,6 Mio. Euro,
sondern einem Betrag von einer Mio. Euro. Frau Grote betont anschließend die
überregionale Bedeutung der Landesgartenschau und dass davon die ganze Region
profitiere, denn die Landesgartenschau sei eine ausgezeichnete Werbung. Herr
Dingeldein erklärt, dass auch die CDU-Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde,
jedoch ebenfalls nur über ein Volumen von einer Mio. Euro mit einer Verteilung
von 700.000 Euro für die Landesgartenschau und 300.000 Euro für das Kulturwerk
am See.
Abschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, heute
keine abschließende Entscheidung zu treffen, sondern dieses dem Kreistag zu
überlassen.
Beschlussvorschlag:
„Der Hauptausschuss beschließt, der Stadt Norderstedt
in 2009 für das Haushaltsjahr 2011 eine Kreiszuweisung in Höhe von maximal
1.100.000 Euro für das Projekt „Seepark Norderstedt –Teilmaßnahme Schaffung
einer mit regenerativer Energie betriebenen Effektbeleuchtung für den Rundweg
um den See i. R. der Landesgartenschau 2011“ zu gewähren.
Der
Hauptausschuss wird darauf hinwirken, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
für die Bewilligung von Kreismitteln im Rahmen der Haushalts- und
Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 geschaffen werden
(Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten
des Haushaltsjahres 2011). Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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