07.10.2008 - 4.4 Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 07.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert die Situation, ausgehend von dem Beschluss des Kreistages aus dem Juli diesen Jahres. Die GMSE empfehle den Verkauf des Grundstückes an den Verein für Jugend- und Kulturarbeit. Sollte man sich gegen den Verkauf aussprechen, empfehle die Verwaltung die Überlassung des Grundstücks im Wege des Erbaurechtes.
Der Ausschuss spricht sich in der weiteren Beratung dafür aus, dass Grundstück nicht zu verkaufen, sondern es dem VJKA im Wege des Erbaurechtes über 30 Jahre zu überlassen.
Herr Fiesinger erklärt, dass die Übertragung im Wege des Erbbaurechtes alle Ansprüche des VJKA erfüllen würde und man diese Lösung akzeptieren könne.
Nach Ablauf der 30 Jahre falle das Grundstück an den Kreis zurück.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage mit den eingebrachten Änderungen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg
e.V. (VJKA) wird vom Kreis ein Zuschuss zum Bau eines Versorgungsgebäudes auf
dem Jugendzeltplatz Zeltplatz Wittenborn von bis zu 900.000,00 EUR unter
Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den
Kreis Segeberg in Aussicht gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Haushalt 2009 unter Teilplan 366, Einrichtungen der Jugendarbeit, zu
veranschlagen. Träger der Baumaßnahme wird der VJKA. Voraussetzung für die
Zuschussgewährung ist die Vorlage eines Umsetzungskonzepts sowie eines Antrags
durch den VJKA, mit dem die auskömmliche Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme
unter Einbeziehung von Drittmitteln nachgewiesen wird. Auf Basis dieses Antrags
entscheidet endgültig der Kreistag über die Vergabe des Zuschusses.
Die Grundstücksüberlassung an den Verein erfolgt auf dem
Wege des Erbaurechts für 30 Jahre. Der Erbbaurechtsvertrag bedarf der
Zustimmung des Hauptausschusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,8 MB
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