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ALLRIS - Auszug

07.10.2008 - 4.8 Ehemaliges Jugendaufbauwerk des Kreises Segeber...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zum Kreistag die Verträge vorzulegen, aus denen hervorgehe, dass im Falle einer Insolvenz die Stadt Norderstedt die Grundschuld zugunsten des Kreises Segeberg abzulösen habe. Daher verständigt sich der Ausschuss heute darauf die Vorlage abzusetzen, bis die Verträge vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, der NoBiG im Grundbuch der Liegenschaft (KBS / ehemaliges JAW) eine Grundschuld in Höhe von 450.000,- EUR einzuräumen/zu bestellen. Zweck dieser Grundschuldbestellung ist es, der NoBiG die Möglichkeit zu geben, die im Rahmen des erforderlichen Erweiterungsbaus auf dem freien Finanzmarkt aufzunehmenden Investitionsmittel abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten, der die Nutzung des Gebäudes durch die NoBiG regelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird abgesetzt.