11.09.2008 - 2.1 Genehmigung der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 11.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ausschuss verständigt sich darauf die Tagesordnung um TOP 8 – Antrag der SPD-Fraktion „Grundsätzliche Regelung von Dienstfahrten“ zu erweitern. Der Punkt Berichtswesen soll mit unter dem TOP 3 – Berichte/Informationen der Landrätin behandelt werden.
Nach kurzer Diskussion, ob die Dringlichkeit bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Schülerbeförderungskosten gegeben sei stellt der Vorsitzende die Frage, ob die Dringlichkeit hier gegeben ist zur Abstimmung:
Dringlichkeitsantrag zur heutigen Hauptausschusssitzung:
Aussetzung der Satzung des
Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die
Schülerbeförderung
Beschluss:
Der Hauptausschuss des
Kreises möge die Aussetzung der seit dem 01. September 2008 neuen Anwendung der
Satzung des Kreises über die notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung bis
zu ihrer überarbeiteten Neufassung beschließen.
Begründung / Hintergrund:
Die vom Kreis Segeberg
erlassene Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die
Schülerbeförderung vom 29.03.2001 in der geänderten Fassung des
Kreistagsbeschlusses vom 18.01.2008 entspricht in mancherlei Hinsicht nicht den
Erfordernissen des neuen Schulgesetzes, ist mit hohem administrativem Aufwand
verbunden und vernachlässigt klimaschutzrelevante Faktoren und Fragen der
Schulwegsicherheit.
Unter anderem auch aus
diesem Anlass hat sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Überarbeitung
der Satzung formiert, die bereits einmal getagt hat.
Durch die erstmalige
schülergenaue (statt pauschalierte) Abrechnung mit den Schulträgern ist es seit
dem Begin des neuen Schuljahres zu vielen Verunsicherungen und Irritationen
gekommen, die ihrerseits einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen und in
ihrer politischen Dimension vermutlich unterschätzt worden sind:
So müssen Eltern aus Bad
Segeberger Umlandgemeinden z.B. erstmalig die Beförderungskosten zu 100 %
selbst tragen, obwohl es auf Grund der verkehrlichen Situation eigentlich
keinen „sicheren“ (und damit laut § 2 Absatz 2 „zumutbaren“) Schulweg gibt
(wobei „zumutbar“ nicht näher definiert wird und durchaus Auslegungsspielraum
ermöglichte).
Diese Regelung
berücksichtigt auch nur sehr unzureichend entwicklungspsychologische
Erkenntnisse, indem sie nur zwischen Primar (Klassen 1-4) und
SekundarschülerInnen (Kl. 5-10) differenziert, SchülerInnen mit
Entwicklungsverzögerungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf, die in
Förderschulen oder Langzeitklassen unterrichtet werden, ebenfalls nicht berücksichtigt
(berücksichtigt werden nur „behinderte“ Kinder).
Auch die
Entfernungsermittlung ist klarer zu regeln.
So dass an diesen wenigen
Beispielen schon der dringende Handlungsbedarf deutlich wird.
Für die Eltern betroffener
Kinder besteht ab 01. Oktober die Notwendigkeit, Fahrkarten selbst zu
beschaffen, was mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden ist (32 € kostet
z.B. eine Einzonen-Schülermonatskarte).
Da ohnehin absehbar ist,
dass die Satzung geändert wird, es also auch zu Neuregelungen kommen wird,
halten wir die neue Anwendung zum jetztigen Zeitpunkt für mehr als unglücklich
und fordern die Aussetzung bis zur Neufassung, um a) nicht für unnötigen Unmut in der Bevölkerung,
b) unnötigen
administrativen Aufwand, c) unnötige Gefährdung der SchülerInnen und d) unnötigem motorisierten
Individualverkehr zu sorgen.
Weshalb zur nächsten
Kreistagssitzung eine überarbeitete Fassung der Satzung vorgelegt werden
sollte, die dann politisch diskutiert und beschlossen werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: 6 Ablehnung: 6 Enthaltung: -
Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Angelegenheit in die Fraktionen und den entsprechenden Fachausschuss zu geben.