07.07.2008 - 4.1 Ernennung und Amtseinführung der Landrätin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 07.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wilken begründet für seine Fraktion den Antrag zur
Ernennung der Landrätin zum 01.08.08. Das Innenministerium (IM) komme in seinem
Schreiben zu dem Schluss, dass der Kreistag entscheiden müsse, wann die
Landrätin ernannt und vereidigt werde. Herr Wilken plädiert für eine Ernennung
zum 01.08.08, weil das IM eine Ernennung auch vor einer Entscheidung über die
eingelegten Einsprüche für möglich halte. Sofern es nicht gelänge heute eine
Verständigung herbeizuführen, müsse der Kreistag die Angelegenheit am 10.07.08
entscheiden.
Nach Sachvortrag des Kreispräsidenten, in dem er auch auf
das vom IM dargestellte Spannungsverhältnis zwischen Anspruch auf Ernennung und
der Rechtssicherheit hinweist, betont er, dass die Ernennung der Landrätin
zusammen mit der Verabschiedung von Herrn Gorrissen am 17.07.08 erfolgen solle,
wenn der Kreistag sich auf den Termin 01.08.08 einigen würde. Sollte der
Kreistag sich für eine Ernennung zum 01.09.08 aussprechen, werde es am 01.09.08
eine Sondersitzung des Kreistages zur Ernennung von Frau Hartwieg geben.