22.05.2008 - 10.5 Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Zusätze:
- Hauptausschuss als Werksausschuss des Eigenbetriebes (Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg)Anlage
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 22.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Wilken stellt den vorliegenden Antrag seiner Fraktion
vor und erläutert den dazugehörigen Hintergrund. Zur Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 07.05.08 sei noch Antragsgegenstand gewesen, den
Sperrvermerk für die gesamten Baukosten aufzuheben. In der Sitzung habe man den
Antrag aber dahingehend modifiziert, zurzeit nur den Sperrvermerk für die
Planungskosten i.H.v. 200 TEUR aufzuheben. Die Summe der Planungskosten sei der
Politik im Ausschuss so von der Verwaltung genannt worden. Er bitte daher um
die Freigabe der Mittel. Herr Dingeldein führt aus, dass seine Fraktion die
Investition im Zeltlager Wittenborn zwar für sinnvoll und jugendpolitisch
notwendig erachte, einige Fragen, wie mögliche längere Nutzungszeiten des
Gebäudes auf dem Zeltlager und Wirtschaftlichkeit, noch nicht geklärt seien.
Zudem müsse auch die Zusammensetzung der 200 TEUR Planungskosten geklärt
werden.
Frau Jahn äußert ebenfalls ihr Unverständnis zur genannten
Summe an Planungskosten, da es doch bereits bestehende Planungen gegeben habe.
Frau Remann erläutert anschließend den bisherigen Stand
sowie die Zusammensetzung der angegebenen Planungskosten. Bauherr werde der
Eigenbetrieb sein, da es sich um eine Liegenschaft des Eigenbetriebes handle
und der VJKA werde als Mieter auftreten.
Herr Wilken informiert über ein in der vergangenen Woche
stattgefundenes Gespräch mit Herrn Fiesinger (VJKA). Diesem sei bekannt, dass
zur Erwirtschaftung der an den Kreis zu zahlenden Miete die Saisonzeiten auf
dem Zeltlager Wittenborn deutlich verlängert werden müssten.
Der Landrat erinnert daran, dass die Kosten von Anfang
existiert hätten, durch den kameralen Haushalt aber nicht direkt sichtbar
gewesen seien. Durch die Doppik sei nun die notwendige Transparenz geschaffen
worden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der VJKA das Zeltlager nicht
kostendeckend werde betreiben können, daher werde der VJKA die ermittelten
Mietkosten auch nicht aufbringen können. Der Kreis müsse sich dann mit der
Frage auseinandersetzen, wie er zukünftig mit dieser vom VJKA einzukaufenden
Leistung umgehen wolle. Grundsätzlich müsse wohl der Zuschuss des Kreises um
diese Mietkosten erhöht werden. Herr Dingeldein bittet um Vertagung der Vorlage
bzw. im Falle einer heutigen Abstimmung über die Vorlage um eine Auszeit. Der
Landrat führt aus, statt eine Freigabe der Planungskosten zu beschließen, müsse
der Kreistag eher einen Beschluss fassen, ob er die vom VJKA angebotene
Leistung „Zeltlager Wittenborn“ zukünftig noch einkaufen wolle.
Herr Wilken betont, dass die Vorlage heute nicht zwingend
zur Abstimmung gestellt werden müsse. Es sei ausreichend heute zu beschließen,
dass der Kreistag in seiner Sitzung im Juli 2008 endlich einen Beschluss zum
Zeltplatz Wittenborn herbeiführen werde.
Aus dem Ausschuss wird die Erwartung nach einer besseren
Auslastung des Gebäudes am Zeltplatz Wittenborn geäußert.
Der Ausschuss einigt sich auf folgendes Verfahren:
Der Ausschuss bittet zur Sitzung des Hauptausschusses am
07.07.08 zu diesem Thema um eine umfassende Verwaltungsvorlage, auf deren
Grundlage der Beschluss im Kreistag am 10.07.08 erfolgen solle. Herr Dieck regt
an, das vorhandene Zahlenmaterial am 23.06.08 in der Sitzung vorzustellen und
zudem Herrn Fiesinger zur Sitzung zur Klärung möglicher Fragen einzuladen. Herr
Fiesinger soll weiterhin über eine mögliche Erweiterung des bestehenden
Konzeptes berichten.
Das vorgeschlagene Verfahren wird vom Ausschuss einstimmig
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12 Ablehnung:
- Enthaltung:
-
Herr
Wilken äußert in diesem Zusammenhang, dass die Nutzung von Ganztagsangeboten
der Mühle, als Träger der Jugendarbeit im Kreis Segeberg, durch die Schulträger
noch verbesserungsfähig sei. Zur Nutzung von Schulräumlichkeiten durch die
Kreismusikschule müsse wegen des Bildungs- und Erziehungsangebotes
„Ganztagsschule“ ein Gespräch des Landrats mit den Schulträgern stattfinden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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