22.05.2008 - 10.2 Naturschutzbeiratssatzung vom 10.04.2008
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Zusätze:
- Anlage
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 22.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Thomas Falck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der
Ausschuss befasst sich mit der vorliegenden Naturschutzbeiratssatzung und
äußert einige Änderungswünsche.
Der
Landrat äußert, dass es einfacher gewesen wäre, diese Anmerkungen bereits in
der Fachausschusssitzung anzubringen. Zur Frage nach der „nichtöffentlichen
Sitzung des Beirates“ in § 5 könne er heute allerdings nichts sagen. Er
werde dies in Rücksprache mit der Fachabteilung noch mal prüfen.
Auf
Nachfrage von Frau Jahn berichtet der Landrat, dass die Verwaltung den
Satzungsentwurf erarbeitet habe. Herr Wolf weist darauf hin, dass der Ausschuss
die vorliegende Satzung nur zur Kenntnis nehmen könne. Änderungen des Inhalts
lägen nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses und seien daher nicht
zulässig.
Der
Ausschuss empfiehlt dem Landrat in der weiteren Diskussion dennoch folgende
Änderungen:
Die
Amtsdauer nach § 2 soll zum 01.01.2009 beginnen, da die LVO über die
Naturschutzbeiräte erst zum 31.12.08 außer Kraft tritt.
Bei § 11
Abs. 1 soll es statt „kann im Rahmen“ heißen „ist zu gewähren“.
Die Höhe soll entsprechend festgelegt werden.
Bei § 11
Abs. 2 soll es statt „vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel“ heißen „ist
zu gewähren“.
Bei § 13
soll das Inkrafttreten geändert werden vom „am Tage nach ihrer Bekanntmachung“
in „am 01.01.2009“.
Der
Ausschuss bittet den Landrat zu den Entschädigungen, dass ihm vom Ministerium
eingeräumte Ermessen entsprechend auszuüben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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