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ALLRIS - Auszug

24.04.2008 - 4.3 Leistungsvereinbarungen für Schuldnerberatungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Frage von Frau Marcussen zur Formulierung innerhalb des § 3 („Die Wartezeit zwischen Erstkontakt und Beratung soll vier Wochen nicht überschreiten“) informiert Herr Dr. Hoffmann, dass es sich hierbei um juristische Formulierungen handle. Grundsätzlich bedeute „soll“ in der Verwaltungssprache „muss“, es sei denn es lägen seltene atypische Ausnahmen vor. Herr Mohr stellt mit Blick auf die finanzielle Situation des Kreises die Frage, ob die Personalkosten für die zusätzliche ½ Stelle in den Gesamtbudgetkosten enthalten seien. Herr Dr. Hoffmann betont, dass diese ½ Stelle durch die Erhöhung finanziert werde, insoweit seien die Kosten im Gesamtbudget enthalten.

Zur weiteren Frage von Frau Marcussen nach § 8 der Vereinbarung führt Herr Dr. Hoffmann aus, dass dieser Paragraph nur klarstellenden Charakter habe. Die Laufzeit von 2 Jahren diene dazu alle Verträge im Beratungswesen zu harmonisieren. Danach sollen alle Verträge über 3 Jahre laufen. Der Landrat weist daraufhin, dass die personelle Aufstockung dem Kreis Kosten ersparen werde.

Zum Abschluss beschließt der Ausschuss über die Drucksache Drs/2008/025.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt die anliegenden Leistungsvereinbarungen abzuschließen und im Bereich der Verbraucherzentrale die Mittel von 170.000,00 € auf 195.000,00 € aufzustocken, um für die Beratungsstellen in Bad Segeberg und Kaltenkirchen eine zusätzliche ½ Stelle für die soziale Schuldnerberatung zu schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10                        Ablehnung: 1                        Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage