24.04.2008 - 4.3 Leistungsvereinbarungen für Schuldnerberatungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Anlage
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zur Frage von Frau Marcussen zur
Formulierung innerhalb des § 3 („Die Wartezeit zwischen Erstkontakt und
Beratung soll vier Wochen nicht überschreiten“) informiert Herr Dr.
Hoffmann, dass es sich hierbei um juristische Formulierungen handle.
Grundsätzlich bedeute „soll“ in der Verwaltungssprache „muss“, es sei denn es
lägen seltene atypische Ausnahmen vor. Herr Mohr stellt mit Blick auf die
finanzielle Situation des Kreises die Frage, ob die Personalkosten für die
zusätzliche ½ Stelle in den Gesamtbudgetkosten enthalten seien. Herr Dr.
Hoffmann betont, dass diese ½ Stelle durch die Erhöhung finanziert werde,
insoweit seien die Kosten im Gesamtbudget enthalten.
Zur weiteren Frage von Frau
Marcussen nach § 8 der Vereinbarung führt Herr Dr. Hoffmann aus, dass dieser
Paragraph nur klarstellenden Charakter habe. Die Laufzeit von 2 Jahren diene
dazu alle Verträge im Beratungswesen zu harmonisieren. Danach sollen alle
Verträge über 3 Jahre laufen. Der Landrat weist daraufhin, dass die personelle
Aufstockung dem Kreis Kosten ersparen werde.
Zum Abschluss beschließt der
Ausschuss über die Drucksache Drs/2008/025.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung empfiehlt die anliegenden Leistungsvereinbarungen abzuschließen und
im Bereich der Verbraucherzentrale die Mittel von 170.000,00 € auf
195.000,00 € aufzustocken, um für die Beratungsstellen in Bad Segeberg und
Kaltenkirchen eine zusätzliche ½ Stelle für die soziale Schuldnerberatung zu
schaffen.