24.04.2008 - 4.1 Entschädigung der Jury-Mitglieder des Kunst- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- bereits versandt am 22.02.08
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Susanne Hesse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mohr
informiert, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung
am 15.04.08 dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag gefolgt sei und entsprechend
beschlossen habe.
Der
Landrat informiert, dass nach Gesprächen mit Kieswerksbetreibern bereits 10
Steine für den Wettbewerb zur Verfügung stünden.
Anschließend
stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zum Kunst- und Kulturpreis vom20.10.1998 wird
um folgenden Zusatz ergänzt:
Jedes Mitglied der Jury erhält eine einmalige Pauschale von
100,- €, abweichend hiervon erhält der oder die Vorsitzende eine einmalige
Pauschale von 150,- €.
Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der
Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg.
Die Fachrichter erhalten für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld,
bei mehr als zweistündigen Sitzungen verdoppelt sich die Summe des
Sitzungsgeldes auf 80,- €. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer
erstattet.