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ALLRIS - Auszug

14.02.2008 - 3 Berichte/Informationen des Landrats

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Wortprotokoll

Der Landrat berichtet:

 

  • zum Stellenbewertungsverfahren

Als Tischvorlage verteilt.

 

  • zur Umsetzungskontrolle Beschlüsse Hauptausschuss und Kreistag

Als Tischvorlage verteilt.

 

  • zur Genehmigung der Gemeinschafts- und Regionalschulen durch das Land

Das Land habe alle Anträge genehmigt, der Widerruf der Genehmigung sei aber an Schülerzahlen geknüpft, die bis zum 25.04.08 (Ablauf der Anmeldefrist) erreicht werden müssten. Für die Regionalschule Rickling müssten 45 Anmeldungen und bei den Gemeinschaftsschulen 60 Anmeldungen vorliegen.

 

  • zur Paracelsus Klinik Kaltenkirchen

Er habe in der letzten Sitzung bereits über sein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Klinik Kaltenkirchen berichtet. Grundsätzlich lasse sich feststellen, dass der Standort Kaltenkirchen nicht geschlossen werden solle. Vielmehr wollten die ParacelsusKliniken den Standort zu einem Gesundheitszentrum (mit Krankenhaus) weiterentwickeln. Hierzu werde der Geschäftsführer das Gespräch mit dem Bürgermeister und der Sozialministerin suchen. Allerdings habe der Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass die Belegung des Hauses nicht mehr alle 145 Betten erfordere. Eine Innere Station werde daher geschlossen. Am Standort Henstedt-Ulzburg gebe es zwar auch keine Vollbelegung mehr, aber dennoch hätte in Kaltenkirchen die Kommunikation mit der Politik vor Ort glücklicher verlaufen können. Frau Loedige erinnert daran, dass auch die Politik vor Ort Verantwortung habe. Panikmache der Politik vor einer Schließung des Standortes schade der Klinik. Herr Scheiwe informiert den Ausschuss hierzu über eine Resolution der Stadtversammlung Kaltenkirchen.

 

  • zum Gesundheitsbereich

Der Landrat erinnert, dass die Schuleingangsuntersuchung nach dem vom Gesundheitsamt entwickelten „Sepp-Konzept“ durchgeführt werde. Bei rd. 89% der Einschüler könne durch die Vorlage der Untersuchungshefte zu den Untersuchungen, die von den Krankenkassen angeboten würden, auf eine Schuleingangsuntersuchung verzichtet werden. Insoweit habe das „Sepp-Konzept“ sich bewährt. Daneben gebe es noch die sog. S3 Schuluntersuchung für Schüler in der 8./9. Klasse. Die Kreise und kreisfreien Städte müssten den Schulen diese Untersuchung der Schülerinnen und Schüler der 8. Klassenstufe als freiwillige Untersuchung anzubieten. Nach seiner Meinung solle diese Untersuchung aber besser in Form einer Sprechstunde den Schülern angeboten werden. Eine Schule in Kaltenkirchen beurteile die Situation allerdings anders und habe bereits um eine Untersuchung der 8.Klassenstufe gebeten. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss informiert Herr Dr. Warlies über diese Schuluntersuchung. Der Kreis habe diese Untersuchungen bisher nicht durchgeführt, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handle, die von den Schülern nicht nachgefragt worden sei. Wenn der Kreis sein Untersuchungsangebot ausweite, werde dafür mehr Personal und vor allem andere Ausrüstung nötig sein. Vielmehr wolle das Gesundheitsamt die Untersuchung in der Form einer Sprechstunde anbieten. Ziel solle dabei sein, pro Jahr alle 54 relevanten Schulen einmal zu besuchen. Dem möglichen Mehrbedarf durch den Aufbau dieses Beratungsangebotes werde der Kreis sich stellen müssen.

Der Landrat betont auf entsprechende Nachfrage zum Kinderschutzgesetz, dass dieses sich an die Eltern richte und nicht an den Kreis. Hier sollte eher der Elternbeirat an die Eltern herantreten.

 

  • zum GMSE

Der Landrat informiert, dass der Hauptausschuss für den Eigenbetrieb zugleich Werksausschuss sei. In dieser Eigenschaft wird der Ausschuss über die Konstituierung des Verwaltungsrates informiert. Der Landrat erinnert, dass der Hauptausschuss im vergangenen Jahr dem Einbau eines Aufzuges im Verbindungsgang der Kreisverwaltung Segeberg (Drs/2007/024) zugestimmt habe. Der Verwaltungsrat der AöR habe nun hierzu einen abweichenden Beschluss gefasst. Hierzu werde es eine neue Vorlage für den Verwaltungsrat geben. Auf Nachfrage von Herrn Wilken betont er, dass die Planungen hierfür durch hauseigene Fachkräfte erfolgen.

Zur Einmalzahlung des Kreises an den Eigenbetrieb zum Betriebsbeginn von 5.011.300 EUR berichtet er, dass der Betrag nun abschnittsweise gezahlt werde, um die Liquidität des Kreises nicht zu gefährden. Die Liquidität des Eigenbetriebes werde sichergestellt.

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