22.11.2007 - 4.1.1 Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 22.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2008
Herrn Wolfgang Hoffmann, Fahrenkrug, zum ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter) zu bestellen sowie Frau
Gabriele Grüttner, Blunk, zur stellvertretenden Behindertenbeauftragten zu
bestellen.
Zugleich
wird der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung
vorgelegten Form zugestimmt.
Frau Meins
stellt für ihre Fraktion die gewünschten Änderungen zur Geschäftsordnung
der/des Behindertenbeauftragte/n vor.
Antrag
CDU-Fraktion:
Auf S.2
der Vorlage den Satz: „Beide Personen sollen die
Aufgaben des Behindertenbeauftragten nach vorheriger Vereinbarung arbeitsteilig
wahrnehmen und sich gegenseitig vertreten“ streichen und durch „Der
Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt
ausfällt oder im Urlaub ist.“ ersetzen.
In der Geschäftsordnung
in § 2 Abs. 3 den Satz: „Zur arbeitsteiligen Wahrnehmung der Aufgaben wird zwischen dem/der
Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung eine schriftliche
Geschäftsverteilung vereinbart, die dem Landrat vorzulegen ist.“ durch
„Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte
krankheitsbedingt ausfällt oder sich im Urlaub befindet.“ ersetzen.
In § 3
Abs. 2 die pauschale Entschädigung von 200 auf 250 EUR monatlich
erhöhen.
In § 3 Abs. 3 den Satz: „Der/die
stellvertretende Behindertenbeauftragte erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit
eine pauschale Entschädigung von monatlich 100 Euro.“ durch „Die Vergütung
des Stellvertreters (Abwesenheitsvertreter) richtet sich anteilig nach den
tatsächlichen Vertretungstagen.“ ersetzen.
Auf
Nachfrage von Frau Jach betont Frau Meins, dass es ihrer Fraktion bei der
Stellvertretung um eine Abwesenheitsvertretung gehe.
In der weiteren
Diskussion weist Herr Stankat darauf hin, dass der vorliegende Entwurf der
Geschäftsordnung den ursprünglichen Gedanken des Ausschusses widerspiegle. Frau
Meins entgegnet, aus der praktischen Erwägung, dass es bei zwei Personen
Abstimmungsprobleme geben könne, weiche man vom ursprünglichen Vorschlag
zugunsten einer reinen Abwesenheitsvertretung ab.
Die
Vorsitzende stellt die Änderungen der CDU-Fraktion mit dem Zusatz, dass es sich
bei der Stellvertretung um eine reine Abwesenheitsvertretung handelt, zur
Abstimmung.
Beschluss:
Der
Ausschuss stimmt der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg mit den heutigen Änderungen zu.
Antrag
CDU-Fraktion:
Auf S.2
der Vorlage den Satz: „Beide Personen sollen die
Aufgaben des Behindertenbeauftragten nach vorheriger Vereinbarung arbeitsteilig
wahrnehmen und sich gegenseitig vertreten“ streichen und durch „Der
Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt
ausfällt oder im Urlaub ist.“ ersetzen.
In der Geschäftsordnung
in § 2 Abs. 3 den Satz: „Zur arbeitsteiligen Wahrnehmung der Aufgaben wird zwischen dem/der
Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung eine schriftliche
Geschäftsverteilung vereinbart, die dem Landrat vorzulegen ist.“ durch
„Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte
krankheitsbedingt ausfällt oder sich im Urlaub befindet.“ ersetzen.
In § 3
Abs. 2 die pauschale Entschädigung von 200 auf 250 EUR monatlich
erhöhen.
In § 3 Abs. 3 den Satz: „Der/die
stellvertretende Behindertenbeauftragte erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit
eine pauschale Entschädigung von monatlich 100 Euro.“ durch „Die Vergütung
des Stellvertreters (Abwesenheitsvertreter) richtet sich anteilig nach den
tatsächlichen Vertretungstagen.“ ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,3 kB
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