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ALLRIS - Auszug

22.11.2007 - 4.1.1 Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2008 Herrn Wolfgang Hoffmann, Fahrenkrug, zum ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter) zu bestellen sowie Frau Gabriele Grüttner, Blunk, zur stellvertretenden Behindertenbeauftragten zu bestellen.

Zugleich wird der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form zugestimmt.

 

Frau Meins stellt für ihre Fraktion die gewünschten Änderungen zur Geschäftsordnung der/des Behindertenbeauftragte/n vor.

 

Antrag CDU-Fraktion:

Auf S.2 der Vorlage den Satz: „Beide Personen sollen die Aufgaben des Behindertenbeauftragten nach vorheriger Vereinbarung arbeitsteilig wahrnehmen und sich gegenseitig vertreten“ streichen und durch „Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt ausfällt oder im Urlaub ist.“ ersetzen.

 

In der Geschäftsordnung in § 2 Abs. 3 den Satz: „Zur arbeitsteiligen Wahrnehmung der Aufgaben wird zwischen dem/der Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung eine schriftliche Geschäftsverteilung vereinbart, die dem Landrat vorzulegen ist.“ durch

Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt ausfällt oder sich im Urlaub befindet.ersetzen.

 

In § 3 Abs. 2 die pauschale Entschädigung von 200 auf 250 EUR monatlich erhöhen.

 

In § 3 Abs. 3 den Satz: „Der/die stellvertretende Behindertenbeauftragte erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Entschädigung von monatlich 100 Euro.“ durch „Die Vergütung des Stellvertreters (Abwesenheitsvertreter) richtet sich anteilig nach den tatsächlichen Vertretungstagen.“ ersetzen.

 

Auf Nachfrage von Frau Jach betont Frau Meins, dass es ihrer Fraktion bei der Stellvertretung um eine Abwesenheitsvertretung gehe.

In der weiteren Diskussion weist Herr Stankat darauf hin, dass der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung den ursprünglichen Gedanken des Ausschusses widerspiegle. Frau Meins entgegnet, aus der praktischen Erwägung, dass es bei zwei Personen Abstimmungsprobleme geben könne, weiche man vom ursprünglichen Vorschlag zugunsten einer reinen Abwesenheitsvertretung ab.

Die Vorsitzende stellt die Änderungen der CDU-Fraktion mit dem Zusatz, dass es sich bei der Stellvertretung um eine reine Abwesenheitsvertretung handelt, zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg mit den heutigen Änderungen zu.

 

Antrag CDU-Fraktion:

Auf S.2 der Vorlage den Satz: „Beide Personen sollen die Aufgaben des Behindertenbeauftragten nach vorheriger Vereinbarung arbeitsteilig wahrnehmen und sich gegenseitig vertreten“ streichen und durch „Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt ausfällt oder im Urlaub ist.“ ersetzen.

 

In der Geschäftsordnung in § 2 Abs. 3 den Satz: „Zur arbeitsteiligen Wahrnehmung der Aufgaben wird zwischen dem/der Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung eine schriftliche Geschäftsverteilung vereinbart, die dem Landrat vorzulegen ist.“ durch

Der Vertretungsfall tritt ein, wenn der Behindertenbeauftragte krankheitsbedingt ausfällt oder sich im Urlaub befindet. ersetzen.

 

In § 3 Abs. 2 die pauschale Entschädigung von 200 auf 250 EUR monatlich erhöhen.

 

In § 3 Abs. 3 den Satz: „Der/die stellvertretende Behindertenbeauftragte erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Entschädigung von monatlich 100 Euro.“ durch „Die Vergütung des Stellvertreters (Abwesenheitsvertreter) richtet sich anteilig nach den tatsächlichen Vertretungstagen.“ ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage