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ALLRIS - Auszug

22.11.2007 - 3.1 Sachstand Familienbüros

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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand zu den Familienbüros. Die Anbieter, die den Zuschlag erhalten haben, seien befragt worden, ob sie den Auftrag auch zu den vom Kreistag beschlossenen reduzierten Konditionen übernehmen würden. Sowohl die Bietergemeinschaft für Bornhöved als auch der Verein Therapiehilfe für Bad Bramstedt hätten hierzu ihre Bereitschaft erklärt. In Bornhöved habe die Bietergemeinschaft erste Verhandlungen zum Umfang und Ausstattung der Räumlichkeiten geführt. Die Verhandlungen würden aber noch laufen. In Bad Bramstedt richte sich der Verein Therapiehilfe darauf ein, zunächst einmal in den Räumlichkeiten der Rosenstraße, unter den dort eingeschränkten Bedingungen, das Projekt zu starten, da in Bad Bramstedt sich die Entscheidung für das alte Raiffeisenbankgebäude wegen der aufgetretenen Kosten schwierig gestalte. Den Antrag auf Zuweisung der diesjährigen Fördermittel habe der Kreis bereits an das Sozialministerium gestellt.

Frau Meins berichtet, nach ihren Informationen solle trotz der Entscheidung für den Standort Bornhöved in Trappenkamp eine Beratungsstelle eingerichtet werden. Dies sei aber nicht Beschlusslage des Kreistages gewesen.

Herr Dr. Hoffmann betont, die Bietergemeinschaft sei der Ansicht, dass es aus fachlichen Gesichtspunkten sinnvoll sei, eine Außensprechzeit in Trappenkamp zu erhalten. Dies sei aber nicht Gegenstand der Ausschreibung gewesen. Eine solche Sprechstunde müsse die Bietergemeinschaft dann auch aus eigenen Mitteln betreiben. Die vom Kreistag bereitgestellten Mittel dürften dafür nicht verwendet werden. Unter Berücksichtigung des beschlossenen Beratungszentrums für den Sozialraum Bornhöved/Trappenkamp könne eine Sprechstunde in Trappenkamp auch nur, wenn überhaupt, eine Übergangslösung sein. Auf Nachfrage von Herrn Miermeister betont Herr Dr. Hoffmann, dass er eine Außensprechzeit in Trappenkamp, die aus eigenen Mitteln der Bietergemeinschaft eingerichtet würde, zwar nicht verhindern könne, in den Vertragsverhandlungen aber darauf drängen werde, dass es sich hierbei nur eine Übergangslösung handle, in der die Bevölkerung auf den Standort Bornhöved umgewöhnt werde.

Die Vorsitzende äußert, durch den KT-Beschluss habe der Kreistag sich deutlich positioniert, wenn die Träger ihrerseits nun versuchten eine Außenstelle zu installieren, laufe dies dem Projekt zuwider und müsse daher auch unterbunden werden.

Frau Rathje-Hoffmann stellt die Frage, ob eine solche Außenstelle überhaupt seitens des Kreises verhindert werden könne, wenn die Träger hierfür eigene Mittel aufwendeten. Der Landrat betont, wenn die Träger aus eigenen Mitteln ein solches Beratungsangebot aufziehen würden, müssten die Gespräche wohl komplett neu geführt werden.

Zum Ende der Diskussion benennt der Ausschuss der Verwaltung für die weiteren Verhandlungen folgende Erwartung:

Der Ausschuss fordert die zeitnahe Umsetzung des KT-Beschlusses.

 

Die Vorsitzende stellt die Frage, welche Konsequenzen sich für den Standort Bornhöved ergeben würden, wenn Bad Bramstedt aus Kostengründen auf das Beratungszentrum verzichten würde. Herr Dr. Hoffmann berichtet, sofern die Stadt Bad Bramstedt erkläre, dass sie die Räumlichkeiten in dem alten „Raiba-Gebäude“ nicht zu Verfügung stellen würde, würde das Projekt zuerst in den Räumlichkeiten der Rosenstraße umgesetzt, wie auch jetzt als Übergangslösung für den Start vorgesehen. Danach würde zusammen mit dem Träger nach anderen Räumlichkeiten gesucht; dass die Stadt komplett auf das BHZ verzichten würde, könne er sich aber nicht vorstellen. In diesem Fall würde er die Fachausschüsse aber sofort informieren.

Der Landrat betont, es sei schwierig auf zurzeit rein hypothetische Fragen hier im Ausschuss zu antworten. Abschließend informiert Herr Dr. Hoffmann, dass die Ausschreibung nicht an bestimmte Räumlichkeiten gebunden war. Der Kreistag habe die Verwaltung ermächtigt, das Projekt in Bad Bramstedt zu installieren. Die Stadt müsse nicht zwingend Räumlichkeiten suchen. Dies könne auch durch den Träger geschehen.

Der Ausschuss dankt abschließend für die gegebenen Informationen.

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