28.11.2007 - 3.4 Fortsetzung des Vertrages mit dem Verein Tagesp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Binia Teuber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klinke
moniert, dass im 4. Absatz des Sachverhaltes die Aufgabe „der Anerkennung von
Tagespflegestellen“ aufgeführt sei. Diese Aufgabe dürfe aber nicht an den
Verein übertragen werden, da es sich um einen hoheitlichen Akt handle. Herr Dr.
Hoffmann berichtet, dass der Verein sehr wohl ein Interesse an der Übertragung
der Aufgabe der „Anerkennung“ habe. Diese Aufgabe werde der Kreis aber nicht
übertragen. Frau Teuber berichtet ergänzend, dass die Eignungsprüfung zukünftig
durch den Verein, der eigenes sozialpädagogisches Personal vorhalte, erfolge,
die Erlaubnis aber nach wie vor vom Kreis erteilt werde. Herr Stankat
unterbreitet den Vorschlag, im Sachverhalt im 4. Absatz das Wort „Anerkennung“
zu streichen und durch „Eignungsprüfung“ zu ersetzen. Herr Dr. Hoffmann betont,
der Verein arbeite dem Kreis zwar zu, sei aber kein mit der Befugnis zum Erlass
von Verwaltungsakten Beliehener. Zum Abschluss der Diskussion stellt die
Vorsitzende die Vorlage mit dem darin enthaltenen Arbeitsauftrag zur
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Tagespflege
Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau einen Vertrag
über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagespflege auszuhandeln und diesen
möglichst bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.