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ALLRIS - Auszug

28.11.2007 - 3.4 Fortsetzung des Vertrages mit dem Verein Tagesp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinke moniert, dass im 4. Absatz des Sachverhaltes die Aufgabe „der Anerkennung von Tagespflegestellen“ aufgeführt sei. Diese Aufgabe dürfe aber nicht an den Verein übertragen werden, da es sich um einen hoheitlichen Akt handle. Herr Dr. Hoffmann berichtet, dass der Verein sehr wohl ein Interesse an der Übertragung der Aufgabe der „Anerkennung“ habe. Diese Aufgabe werde der Kreis aber nicht übertragen. Frau Teuber berichtet ergänzend, dass die Eignungsprüfung zukünftig durch den Verein, der eigenes sozialpädagogisches Personal vorhalte, erfolge, die Erlaubnis aber nach wie vor vom Kreis erteilt werde. Herr Stankat unterbreitet den Vorschlag, im Sachverhalt im 4. Absatz das Wort „Anerkennung“ zu streichen und durch „Eignungsprüfung“ zu ersetzen. Herr Dr. Hoffmann betont, der Verein arbeite dem Kreis zwar zu, sei aber kein mit der Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten Beliehener. Zum Abschluss der Diskussion stellt die Vorsitzende die Vorlage mit dem darin enthaltenen Arbeitsauftrag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau einen Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagespflege auszuhandeln und diesen möglichst bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -