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ALLRIS - Auszug

28.11.2007 - 3.3 Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg z...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege vom 15.12.2005 treten damit außer Kraft.

 

Die Vorsitzende führt kurz in die vorliegende Vorlage ein. Herr Stankat erläutert zum Einstieg, dass durch Anpassung der Richtlinie die bisherige Richtlinie „Förderung von Kindern in Tagespflege“ und die „Sozialstaffelrichtlinie“ zusammengeführt worden seien. Zu beraten sei heute die finanzielle Abwicklung der Tagespflege und die damit verbundenen Änderungen für die Antragsteller. Die Anpassung solle bereits zum 01.01.08 erfolgen. Anschließend stellt Frau Teuber mittels beamergestützter Präsentation die Richtlinie im Ausschuss vor. Die Anpassung habe mehrere Ziele verfolgt:

a)      Gleichwertigkeit der Bezuschussung

b)      Vereinheitlichung der Berechnungsverfahren

c)      Anhebung der Tagespflegesätze.

Daneben würde zukünftig die Einkommensberechnung und Bedarfsermittlung zentral durch die örtlichen Sozialämter wahrgenommen.

 

Auf die Frage von Herrn Busch, wie gem. § 3 Abs. 1 die Eignung einer Tagespflegeperson in anderer Weise nachgewiesen werden könne, berichtet Frau Teuber, dass Ausnahmen für Tagespflegepersonen, die bereits seit Jahren anerkannt seien und auch Tagespflege betrieben, denkbar seien.

Herr Dr. Hoffmann betont, dass neue Tagespflegepersonen grundsätzlich auch eine entsprechende Qualifikation besitzen müssten.

In der weiteren Diskussion betonen Herr Stankat und Herr Dr. Hoffmann, dass die Anerkennung der Tagespflegepersonen einen hoheitlichen Akt darstelle, daher werde die Anerkennung auch weiterhin vom Kreis ausgesprochen. Aus diesem Grund sei die Anerkennung in dem Vertragsentwurf zu TOP 3.4 auch nicht explizit aufgeführt. Die Eignungsprüfung sei der Anerkennung vorgeschaltet. Hierfür bediene sich der Kreis entweder des ASD oder der sozialpädagogischen Mitarbeitern in den übertragenen Regionen.

Anschließend stellt Frau Teuber das Antrags- und Erstattungsverfahren dar. Der Landesrechnungshof (LRH) habe im Rahmen seiner örtlichen Erhebungen ermittelt, dass Tagespflegepersonen durchschnittlich zwischen 3 und 4 EUR pro Stunde  verlangten und damit den Empfehlungen der Tagespflegevereine folgen würden. Der LRH habe daher die Anhebung der Förderbeträge auf max. 4 EUR pro Betreuungsstunde angeregt, verbunden mit der Umsetzung einer Sozialstaffelregelung. Der vorliegende Richtlinienentwurf trage dieser Empfehlung Rechnung. Herr Dr. Hoffmann berichtet in diesem Zusammenhang von der Tagung der Kreisjugendamtsleiter. So gebe es mehrere Gründe das Berechnungsverfahren in den Bereichen Finanzierung von Kindern in Tagespflege und in Kindertageseineinrichtungen zu vereinheitlichen. Herr Klinke äußert, eine Gleichschaltung werde nicht zu erreichen sein, da es bei der Sozialstaffel eine große Grauzone gebe.

 

Im Anschluss an die weiteren Wortbeiträge stellt Frau Teuber das neue Verfahren anhand mehrerer Musterberechnungen vor. Es gebe in einzelnen Fällen zwar Schlechterstellungen, allein schon durch die Geschwisterermäßigung entstehe aber insgesamt eine Besserstellung im Vergleich zu der alten Regelung, da es aktuell im Bereich der Kindertagespflege gar keine Geschwisterermäßigung gebe. Herr Stankat weist darauf hin, dass der vorliegende Verwaltungsvorschlag keinen kostenfreien Kita-Besuch vorsehe. Vielmehr gehe es um die Harmonisierung der beiden Verfahren. Herr Busch betont, zurzeit dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen zu können, da seiner Meinung nach, die alte Regelung die Eltern besser gestellt habe, als die neue Regelung.

In der weiteren Diskussion bittet Herr Busch darum, das Thema heute zu vertagen, da es in seiner Fraktion hierzu noch großen Diskussionsbedarf gebe. Insgesamt plädiert er dafür die Angelegenheit um ½ Jahr zu schieben. Zum Abschluss aller Wortbeiträge folgt der Ausschuss dem Wunsch der Verwaltung, die Vorlage trotz des noch vorhandenen Beratungsbedarfs wenigstens zur Kenntnis zur nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Da es noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gibt, verständigt sich der Ausschuss einvernehmlich, die Vorlage nur zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Anlagen zur Vorlage