28.11.2007 - 3.3 Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Binia Teuber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der
Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur
Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2008 in
Kraft. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in
Tagespflege vom 15.12.2005 treten damit außer Kraft.
Die
Vorsitzende führt kurz in die vorliegende Vorlage ein. Herr Stankat erläutert
zum Einstieg, dass durch Anpassung der Richtlinie die bisherige Richtlinie
„Förderung von Kindern in Tagespflege“ und die „Sozialstaffelrichtlinie“
zusammengeführt worden seien. Zu beraten sei heute die finanzielle Abwicklung
der Tagespflege und die damit verbundenen Änderungen für die Antragsteller. Die
Anpassung solle bereits zum 01.01.08 erfolgen. Anschließend stellt Frau Teuber
mittels beamergestützter Präsentation die Richtlinie im Ausschuss vor. Die
Anpassung habe mehrere Ziele verfolgt:
a)
Gleichwertigkeit
der Bezuschussung
b)
Vereinheitlichung
der Berechnungsverfahren
c)
Anhebung
der Tagespflegesätze.
Daneben
würde zukünftig die Einkommensberechnung und Bedarfsermittlung zentral durch
die örtlichen Sozialämter wahrgenommen.
Auf die
Frage von Herrn Busch, wie gem. § 3 Abs. 1 die Eignung einer Tagespflegeperson
in anderer Weise nachgewiesen werden könne, berichtet Frau Teuber, dass
Ausnahmen für Tagespflegepersonen, die bereits seit Jahren anerkannt seien und
auch Tagespflege betrieben, denkbar seien.
Herr Dr.
Hoffmann betont, dass neue Tagespflegepersonen grundsätzlich auch eine
entsprechende Qualifikation besitzen müssten.
In der
weiteren Diskussion betonen Herr Stankat und Herr Dr. Hoffmann, dass die
Anerkennung der Tagespflegepersonen einen hoheitlichen Akt darstelle, daher
werde die Anerkennung auch weiterhin vom Kreis ausgesprochen. Aus diesem Grund
sei die Anerkennung in dem Vertragsentwurf zu TOP 3.4 auch nicht explizit
aufgeführt. Die Eignungsprüfung sei der Anerkennung vorgeschaltet. Hierfür
bediene sich der Kreis entweder des ASD oder der sozialpädagogischen
Mitarbeitern in den übertragenen Regionen.
Anschließend
stellt Frau Teuber das Antrags- und Erstattungsverfahren dar. Der
Landesrechnungshof (LRH) habe im Rahmen seiner örtlichen Erhebungen ermittelt,
dass Tagespflegepersonen durchschnittlich zwischen 3 und 4 EUR pro Stunde verlangten und damit den Empfehlungen
der Tagespflegevereine folgen würden. Der LRH habe daher die Anhebung der
Förderbeträge auf max. 4 EUR pro Betreuungsstunde angeregt, verbunden mit der
Umsetzung einer Sozialstaffelregelung. Der vorliegende Richtlinienentwurf trage
dieser Empfehlung Rechnung. Herr Dr. Hoffmann berichtet in diesem Zusammenhang
von der Tagung der Kreisjugendamtsleiter. So gebe es mehrere Gründe das
Berechnungsverfahren in den Bereichen Finanzierung von Kindern in Tagespflege
und in Kindertageseineinrichtungen zu vereinheitlichen. Herr Klinke äußert,
eine Gleichschaltung werde nicht zu erreichen sein, da es bei der Sozialstaffel
eine große Grauzone gebe.
Im
Anschluss an die weiteren Wortbeiträge stellt Frau Teuber das neue Verfahren
anhand mehrerer Musterberechnungen vor. Es gebe in einzelnen Fällen zwar
Schlechterstellungen, allein schon durch die Geschwisterermäßigung entstehe
aber insgesamt eine Besserstellung im Vergleich zu der alten Regelung, da es
aktuell im Bereich der Kindertagespflege gar keine Geschwisterermäßigung gebe.
Herr Stankat weist darauf hin, dass der vorliegende Verwaltungsvorschlag keinen
kostenfreien Kita-Besuch vorsehe. Vielmehr gehe es um die Harmonisierung der
beiden Verfahren. Herr Busch betont, zurzeit dem Vorschlag der Verwaltung nicht
zustimmen zu können, da seiner Meinung nach, die alte Regelung die Eltern
besser gestellt habe, als die neue Regelung.
In der
weiteren Diskussion bittet Herr Busch darum, das Thema heute zu vertagen, da es
in seiner Fraktion hierzu noch großen Diskussionsbedarf gebe. Insgesamt
plädiert er dafür die Angelegenheit um ½ Jahr zu schieben. Zum Abschluss aller
Wortbeiträge folgt der Ausschuss dem Wunsch der Verwaltung, die Vorlage trotz
des noch vorhandenen Beratungsbedarfs wenigstens zur Kenntnis zur nehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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