28.11.2007 - 3.5 Budget 2008
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Haushaltsentwurf am 30.10.07 versandt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn
der Haushaltsberatungen gibt Frau Haß einige allgemeine Erläuterungen zum
ersten doppischen Haushaltsentwurf. Eine Übersicht über die Teilpläne wurde als
Tischvorlage verteilt. Anschließend erläutert Herr Stankat die Vorgehensweise
für die heutige Beratung. Die einzelnen Teilpläne vom Fachbereich III (ehemals
PG 1 – Jugend, Familie und Soziales) finden sich im
Haushaltsentwurf
ab S. 179 ff. Daneben werde die Verwaltung auch die versandten ergänzenden
Budgetunterlagen, wo die Teilpläne in Blöcken dargestellt seien, mittels
beamergestützter Präsentation darstellen.
Der
Ausschuss befasst sich im Anschluss mit den einzelnen Teilplänen vom
Fachbereich III im Rahmen seiner Zuständigkeit:
FB III;
S. 179 ff.:
Teilplan
343; S.245 f.
Herr
Stankat informiert, dass dieser Teilplan in die Zuständigkeit des
Jugendhilfeausschuss und nicht des Sozialausschusses falle.
Teilplan
361; S. 255 f.
Hier gibt
es unter Pos. 15 Transferaufwendungen i.H.v. 3,68 Mio. EUR. Hiervon entfallen
rd. 3,1 Mio. EUR auf die Sozialstaffel im Kindergartenbereich.
Teilplan
365; S. 289 f.
Herr
Stankat verweist auf die Zieldefinition dieses Teilplanes. Dort sei die
Erhöhung des durchschnittlichen Versorgungsgrades mit Betreuungsangeboten für
Kinder unter 3 Jahren von derzeit 8,9% auf 15% bis 2010 als Ziel aufgenommen
worden. Die Transferleistung belaufe sich auf 7,1 Mio. EUR. Herr Stankat weist
darauf hin, dass der Zuschuss des Landes i.H.v. rd. 7,1 Mio. EUR nicht im
Teilplan dargestellt sei. Dies werde aber in die Änderungsliste aufgenommen.
Anschließend
stellt Herr Stankat mittels einer Excelliste eine vereinfachte Übersicht zu den
einzelnen Teilplänen dar:
Teilplan
362; S. 258 f.
Herr
Stankat berichtet, dass in diesem Teilplan der Zuschuss für den VJKA für die
Jugendarbeit nicht enthalten sei. Der VJKA sei eine Einrichtung der
Jugendarbeit und habe insoweit einen eigenen Teilplan. Die Transferaufwendungen
in diesem Teilplan beliefen sich auf 160 TEUR. Die Summe des Ergebnisplanes
belaufe sich auf 176 TEUR. Diese Summe werde sich durch Änderungen im
Sportbereich aber noch um 18,5 TEUR verringern. Dies führe allerdings zu keiner
Verringerung des Gesamthaushaltes, da es hier nur eine Verschiebung von Mitteln
in einen anderen Teilplan gehe. Herr Stankt informiert auf Nachfrage, dass die
Kreismusikschule einen eigenen Teilplan (263) besitze.
Teilplan
3631; S. 262 f.
Herr
Stankat verweist darauf, dass in diesem Teilplan die Mittel für die sog.
Schulkooperationen enthalten seien. In den Transferaufwendungen seien 25 TEUR
für die Jugendsozialarbeit, 150 TEUR für den Verein Regenbogen sowie 150 TEUR
für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe enthalten. Der heute zu
beratende Antrag der FDP-Fraktion ziele auf eine Erhöhung der Summe für die
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe um 50 TEUR ab.
Anschließend
erläutert Herr Schroeder die Zielsetzung seines Antrages. Er unterbreitet den
Vorschlag, den Antrag heute nur zur Kenntnis zu nehmen und ihn im Kreistag zu
beraten, damit die Fraktionen ihn noch eingehend beraten könnten. Grundsätzlich
müssten aber wohl noch mehr Mittel als 50 TEUR draufgesattelt werden. Danach
erläutert Herr Schneider das Konzept der Kooperation sowie die bestehende
Richtlinie. Der Schwerpunkt der Förderung liege bei den Hauptschulen. Bisher
würden Schulprojekte über Personalkostenförderung gefördert. Nach der
bestehenden Richtlinie seien Themen wie Schulbegleitung, Gewaltprävention u. ä.
aber zurzeit nicht förderfähig. Hier müsste die Richtlinie um bestimmte Bedarfe
dann erweitert werden. Frau Helmrich stellt zu den Transferleistungen die
Frage, ob es hierzu von der Verwaltung noch eine detailliertere Aufstellung
geben werde. Frau McGregor weist darauf hin, dass es entsprechende
Unterkonten-Listen gebe. Diese Listen müssten aber vom Fachbereich zur
Verfügung gestellt werden. Herr Dr. Hoffmann erläutert, er habe sich gegen den
Versand dieser Listen entschieden, da der FB III das größte Budget habe und
insoweit der Versand dieser Unterkonten für Jugendhilfeausschuss und
Sozialausschuss einen hohen Aufwand bedeutet hätte. Die Steuerung der Politik
erfolge ja nicht über diese Listen, sondern über Kontrakte und das strategische
Management. Anschließend erläutert Herr Dr. Hoffmann die bestehende Richtlinie.
Evtl. müsse der Ausschuss zu diesem Thema mal eine Sondersitzung abhalten. Im
Anschluss erläutert er das Projekt der Jugendsozialarbeit in Norderstedt. Den
Antrag der FDP-Fraktion begrüße er sehr. Wenn der Antrag angenommen würde,
müsste dies auch eine inhaltliche Änderung der Richtlinie beinhalten. Herr
Busch macht darauf aufmerksam, dass im letzten BKS-Ausschuss bereits Mittel für
sozialpädagogische Fachkräfte an den beiden beruflichen Schulen des Kreises
beschlossenen worden seien. Er würde es daher begrüßen, die gesamte Thematik
der sozialpädagogischen Hilfen im nächsten Jahr noch mal aufzugreifen um die
Maßnahmen in einem Gesamtpaket zu bündeln.
Teilplan
3632; S. 266 f.
Herr
Schneider verweist hierzu auf die versandte Folie „Hilfen/Jugendeinwohner“. Aus
der Folie werde ersichtlich, dass die Fallzahlen seid 2004 stark angestiegen
seien.
Teilplan
3633; S. 269 f.
Herr
Stankat informiert, dass in diesem Teilplan auch die Zahlen der
wirtschaftlichen Jugendhilfe enthalten seien. Anschließend erläutern er und
Herr Schneider anhand der Excelliste den Ausgabenblock der Hilfen zur
Erziehung.
In der
weiteren Diskussion stellt Herr Klinke die Frage, ob ein Fall der
Kindesverwahrlosung wie in Schwerin auch hier im Kreisgebiet auftreten könne.
Herr Schneider berichtet dazu über die personelle Situation in seiner
Abteilung. Es gebe beim Kreis ein Qualitätsmanagement, das jedem
Sozialpädagogen das entsprechende Vorgehen vorschreibe. Ein organisatorisches
„Chaos“ bei der Hilfe für solche Kinder schließe er daher aus. Menschliches
Versagen könne allerdings niemals ausgeschlossen werden. Grundsätzlich stelle
sich die tatsächliche Sachlage aber meistens anders dar als die Medienberichte.
Herr
Dr. Hoffmann weist darauf hin, dass seit Jahren in dem Bereich durch Hinweise
von anderen Institutionen, Angehörigen, Nachbarn steigende Fallzahlen zu
beobachten seien, deren Bearbeitung erheblich Personal binde. Dieser Aufwand
komme in der Statistik des Jugendamtes bisher nicht zur Geltung. Herr Dr. Hoffmann äußert, in Rahmen des Kontraktmanagements
müssten sich Ausschuss und Verwaltung einigen, welche Kennzahlen dem Ausschuss
unterjährig vorgelegt werden sollen. Nach der Kommunalwahl werde dieses Thema
daher wieder in den Ausschuss eingespeist werden müssen.
Teilplan
3634; S. 274 f.
Herr
Stankat verweist auf die versandte Folie „Fallzahlenentwicklung
Sozialpädagogische Hilfen im Kreis Segeberg“. Die Folie beinhalte auch die
Fallzahlen Norderstedt. Anschließend erläutern er und Herr Dr. Hoffmann die
darin enthaltenen Zahlen. Mit Stichtag 30.06.2007 habe der ASD 2.474 Hilfen bei
57.786 Jugendeinwohnern im Kreisgebiet gewährt.
Teilplan
3636; S. 283 f.
Herr
Stankat weist darauf hin, dass es sich hier um das ehemalige Produkt 15 handle,
welches im Rahmen des Modellprojektes an die Stadt Norderstedt übertragen
wurde. Die finanzielle Kompensation an die Stadt Norderstedt finde sich zurzeit
noch im Budget von Herrn Schneider. Auf Frage von Herrn Schroeder zum
Transferbetrag betont Herr Dr. Hoffmann, dass die Summe vertraglich festgelegt
sei. Die Fallzahlensteigerungen in Norderstedt seien den Steigerungen im
restlichen Kreisgebiet vergleichbar. Herr Stankat berichtet ergänzend, dass der
Vertrag mit der Stadt Norderstedt keine Steigerungen bei den Transferzahlungen
vorsehe. Norderstedt habe wegen der steigenden Fallzahlen bereits
Nachforderungen gestellt. Seitens des Kreises würden aber eher Steuerungsprobleme
gesehen, da der in Norderstedt gebildete eigene Jugendhilfeausschuss aus Sicht
des Kreises sehr großzügig mit der Jugendhilfe umgehe. So würde die freiwillige
Weihnachtsbeihilfe für Kinder in Heimen und Pflegefamilien in Norderstedt
i.H.v. 50 EUR gezahlt. Insoweit werde der Kreis die Nachforderungen
Norderstedts ablehnen.
Teilplan
366; S. 293 f.
Herr
Stankat informiert, dass in diesem Teilplan der Zuschuss für den VJKA, als
Einrichtung der Jugendarbeit, enthalten sei.
Teilplan
367; S. 296 f.
Herr Stankat
berichtet, in diesem Teilplan würden die Mittel für die
Erziehungsberatungsstellen, die Suchtberatungsstellen sowie für das
Modellprojekt der Familienbüros ausgewiesen. Die Transferleistungen beliefen
sich auf 1,4 Mio. EUR.
Zum
Abschluss der Diskussion stellt die Vorsitzende das Budget des FB III im Rahmen
der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses zur Abstimmung.
Beschluss:
Der
Ausschuss beschließt das Budget vom Fachbereich III (ehemals PG 1 – Jugend,
Familie Soziales) im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs entsprechend der im
doppischen Haushaltsentwurf vorgelegten Form. Der Antrag der FDP-Fraktion zum
Budget (Ausstattung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Förderung der
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vom 01.08.2007 ab dem Haushaltsjahr
2008 mit 200.000 €) wird nur zur Kenntnis genommen und dafür im Kreistag am
06.12.07 beraten werden.