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ALLRIS - Auszug

28.11.2007 - 3.5 Budget 2008

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu Beginn der Haushaltsberatungen gibt Frau Haß einige allgemeine Erläuterungen zum ersten doppischen Haushaltsentwurf. Eine Übersicht über die Teilpläne wurde als Tischvorlage verteilt. Anschließend erläutert Herr Stankat die Vorgehensweise für die heutige Beratung. Die einzelnen Teilpläne vom Fachbereich III (ehemals PG 1 – Jugend, Familie und Soziales) finden sich im

Haushaltsentwurf ab S. 179 ff. Daneben werde die Verwaltung auch die versandten ergänzenden Budgetunterlagen, wo die Teilpläne in Blöcken dargestellt seien, mittels beamergestützter Präsentation darstellen.

Der Ausschuss befasst sich im Anschluss mit den einzelnen Teilplänen vom Fachbereich III im Rahmen seiner Zuständigkeit:

FB III; S. 179 ff.:

 

Teilplan 343; S.245 f.

Herr Stankat informiert, dass dieser Teilplan in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschuss und nicht des Sozialausschusses falle.

 

Teilplan 361; S. 255 f.

Hier gibt es unter Pos. 15 Transferaufwendungen i.H.v. 3,68 Mio. EUR. Hiervon entfallen rd. 3,1 Mio. EUR auf die Sozialstaffel im Kindergartenbereich.

 

Teilplan 365; S. 289 f.

Herr Stankat verweist auf die Zieldefinition dieses Teilplanes. Dort sei die Erhöhung des durchschnittlichen Versorgungsgrades mit Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren von derzeit 8,9% auf 15% bis 2010 als Ziel aufgenommen worden. Die Transferleistung belaufe sich auf 7,1 Mio. EUR. Herr Stankat weist darauf hin, dass der Zuschuss des Landes i.H.v. rd. 7,1 Mio. EUR nicht im Teilplan dargestellt sei. Dies werde aber in die Änderungsliste aufgenommen.

 

Anschließend stellt Herr Stankat mittels einer Excelliste eine vereinfachte Übersicht zu den einzelnen Teilplänen dar:

 

Teilplan 362; S. 258 f.

Herr Stankat berichtet, dass in diesem Teilplan der Zuschuss für den VJKA für die Jugendarbeit nicht enthalten sei. Der VJKA sei eine Einrichtung der Jugendarbeit und habe insoweit einen eigenen Teilplan. Die Transferaufwendungen in diesem Teilplan beliefen sich auf 160 TEUR. Die Summe des Ergebnisplanes belaufe sich auf 176 TEUR. Diese Summe werde sich durch Änderungen im Sportbereich aber noch um 18,5 TEUR verringern. Dies führe allerdings zu keiner Verringerung des Gesamthaushaltes, da es hier nur eine Verschiebung von Mitteln in einen anderen Teilplan gehe. Herr Stankt informiert auf Nachfrage, dass die Kreismusikschule einen eigenen Teilplan (263) besitze.

 

Teilplan 3631; S. 262 f.

Herr Stankat verweist darauf, dass in diesem Teilplan die Mittel für die sog. Schulkooperationen enthalten seien. In den Transferaufwendungen seien 25 TEUR für die Jugendsozialarbeit, 150 TEUR für den Verein Regenbogen sowie 150 TEUR für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe enthalten. Der heute zu beratende Antrag der FDP-Fraktion ziele auf eine Erhöhung der Summe für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe um 50 TEUR ab.

Anschließend erläutert Herr Schroeder die Zielsetzung seines Antrages. Er unterbreitet den Vorschlag, den Antrag heute nur zur Kenntnis zu nehmen und ihn im Kreistag zu beraten, damit die Fraktionen ihn noch eingehend beraten könnten. Grundsätzlich müssten aber wohl noch mehr Mittel als 50 TEUR draufgesattelt werden. Danach erläutert Herr Schneider das Konzept der Kooperation sowie die bestehende Richtlinie. Der Schwerpunkt der Förderung liege bei den Hauptschulen. Bisher würden Schulprojekte über Personalkostenförderung gefördert. Nach der bestehenden Richtlinie seien Themen wie Schulbegleitung, Gewaltprävention u. ä. aber zurzeit nicht förderfähig. Hier müsste die Richtlinie um bestimmte Bedarfe dann erweitert werden. Frau Helmrich stellt zu den Transferleistungen die Frage, ob es hierzu von der Verwaltung noch eine detailliertere Aufstellung geben werde. Frau McGregor weist darauf hin, dass es entsprechende Unterkonten-Listen gebe. Diese Listen müssten aber vom Fachbereich zur Verfügung gestellt werden. Herr Dr. Hoffmann erläutert, er habe sich gegen den Versand dieser Listen entschieden, da der FB III das größte Budget habe und insoweit der Versand dieser Unterkonten für Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss einen hohen Aufwand bedeutet hätte. Die Steuerung der Politik erfolge ja nicht über diese Listen, sondern über Kontrakte und das strategische Management. Anschließend erläutert Herr Dr. Hoffmann die bestehende Richtlinie. Evtl. müsse der Ausschuss zu diesem Thema mal eine Sondersitzung abhalten. Im Anschluss erläutert er das Projekt der Jugendsozialarbeit in Norderstedt. Den Antrag der FDP-Fraktion begrüße er sehr. Wenn der Antrag angenommen würde, müsste dies auch eine inhaltliche Änderung der Richtlinie beinhalten. Herr Busch macht darauf aufmerksam, dass im letzten BKS-Ausschuss bereits Mittel für sozialpädagogische Fachkräfte an den beiden beruflichen Schulen des Kreises beschlossenen worden seien. Er würde es daher begrüßen, die gesamte Thematik der sozialpädagogischen Hilfen im nächsten Jahr noch mal aufzugreifen um die Maßnahmen in einem Gesamtpaket zu bündeln.

 

Teilplan 3632; S. 266 f.

Herr Schneider verweist hierzu auf die versandte Folie „Hilfen/Jugendeinwohner“. Aus der Folie werde ersichtlich, dass die Fallzahlen seid 2004 stark angestiegen seien.

 

Teilplan 3633; S. 269 f.

Herr Stankat informiert, dass in diesem Teilplan auch die Zahlen der wirtschaftlichen Jugendhilfe enthalten seien. Anschließend erläutern er und Herr Schneider anhand der Excelliste den Ausgabenblock der Hilfen zur Erziehung.

In der weiteren Diskussion stellt Herr Klinke die Frage, ob ein Fall der Kindesverwahrlosung wie in Schwerin auch hier im Kreisgebiet auftreten könne. Herr Schneider berichtet dazu über die personelle Situation in seiner Abteilung. Es gebe beim Kreis ein Qualitätsmanagement, das jedem Sozialpädagogen das entsprechende Vorgehen vorschreibe. Ein organisatorisches „Chaos“ bei der Hilfe für solche Kinder schließe er daher aus. Menschliches Versagen könne allerdings niemals ausgeschlossen werden. Grundsätzlich stelle sich die tatsächliche Sachlage aber meistens anders dar als die Medienberichte.

Herr Dr. Hoffmann weist darauf hin, dass seit Jahren in dem Bereich durch Hinweise von anderen Institutionen, Angehörigen, Nachbarn steigende Fallzahlen zu beobachten seien, deren Bearbeitung erheblich Personal binde. Dieser Aufwand komme in der Statistik des Jugendamtes bisher nicht zur Geltung. Herr Dr. Hoffmann äußert,  in Rahmen des Kontraktmanagements müssten sich Ausschuss und Verwaltung einigen, welche Kennzahlen dem Ausschuss unterjährig vorgelegt werden sollen. Nach der Kommunalwahl werde dieses Thema daher wieder in den Ausschuss eingespeist werden müssen.

 

Teilplan 3634; S. 274 f.

Herr Stankat verweist auf die versandte Folie „Fallzahlenentwicklung Sozialpädagogische Hilfen im Kreis Segeberg“. Die Folie beinhalte auch die Fallzahlen Norderstedt. Anschließend erläutern er und Herr Dr. Hoffmann die darin enthaltenen Zahlen. Mit Stichtag 30.06.2007 habe der ASD 2.474 Hilfen bei 57.786 Jugendeinwohnern im Kreisgebiet gewährt.

 

Teilplan 3636; S. 283 f.

Herr Stankat weist darauf hin, dass es sich hier um das ehemalige Produkt 15 handle, welches im Rahmen des Modellprojektes an die Stadt Norderstedt übertragen wurde. Die finanzielle Kompensation an die Stadt Norderstedt finde sich zurzeit noch im Budget von Herrn Schneider. Auf Frage von Herrn Schroeder zum Transferbetrag betont Herr Dr. Hoffmann, dass die Summe vertraglich festgelegt sei. Die Fallzahlensteigerungen in Norderstedt seien den Steigerungen im restlichen Kreisgebiet vergleichbar. Herr Stankat berichtet ergänzend, dass der Vertrag mit der Stadt Norderstedt keine Steigerungen bei den Transferzahlungen vorsehe. Norderstedt habe wegen der steigenden Fallzahlen bereits Nachforderungen gestellt. Seitens des Kreises würden aber eher Steuerungsprobleme gesehen, da der in Norderstedt gebildete eigene Jugendhilfeausschuss aus Sicht des Kreises sehr großzügig mit der Jugendhilfe umgehe. So würde die freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Kinder in Heimen und Pflegefamilien in Norderstedt i.H.v. 50 EUR gezahlt. Insoweit werde der Kreis die Nachforderungen Norderstedts ablehnen.

 

Teilplan 366; S. 293 f.

Herr Stankat informiert, dass in diesem Teilplan der Zuschuss für den VJKA, als Einrichtung der Jugendarbeit, enthalten sei.

 

Teilplan 367; S. 296 f.

Herr Stankat berichtet, in diesem Teilplan würden die Mittel für die Erziehungsberatungsstellen, die Suchtberatungsstellen sowie für das Modellprojekt der Familienbüros ausgewiesen. Die Transferleistungen beliefen sich auf 1,4 Mio. EUR.

 

Zum Abschluss der Diskussion stellt die Vorsitzende das Budget des FB III im Rahmen der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss beschließt das Budget vom Fachbereich III (ehemals PG 1 – Jugend, Familie Soziales) im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs entsprechend der im doppischen Haushaltsentwurf vorgelegten Form. Der Antrag der FDP-Fraktion zum Budget (Ausstattung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vom 01.08.2007 ab dem Haushaltsjahr 2008 mit 200.000 €) wird nur zur Kenntnis genommen und dafür im Kreistag am 06.12.07 beraten werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -