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ALLRIS - Auszug

12.12.2024 - 42.5 Haushaltssatzung 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

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Beschluss:

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 12. Dezember 2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf    587.398.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf   606.460.800 EUR

 

einem Jahresüberschuss von                     0 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von                  19.062.600 EUR

 

und

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf     576.772.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf     580.119.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf       94.415.100 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf           98.787.600 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf    55.007.400 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-

gungen auf         91.401.600 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    45.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf         857,68 Stellen

 

 

§ 3

1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf  29,75 v. H.

 

 

§ 4

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO gebildeten Budgets.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.

 

§ 6

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am …. erteilt.

 

Bad Segeberg, 12.12.2024

 

Jan Peter Schröder

(Landrat)

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Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich zugestimmt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

24

 

 

24

SPD

11

 

 

11

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

AfD

 

6

 

6

FDP

3

 

 

3

Freie Wähler

3

 

 

3

Fraktionslose Mitglieder

1

 

 

1

Gesamt

50

6

 

56