12.12.2024 - 42.5 Haushaltssatzung 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 42.5
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 12. Dezember 2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 587.398.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 606.460.800 EUR
einem Jahresüberschuss von 0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 19.062.600 EUR
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 576.772.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 580.119.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 94.415.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf 98.787.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 55.007.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-
gungen auf 91.401.600 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 45.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 857,68 Stellen
§ 3
1. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 29,75 v. H.
§ 4
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO gebildeten Budgets.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,00 EUR.
§ 6
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am …. erteilt.
Bad Segeberg, 12.12.2024
Jan Peter Schröder
(Landrat)