12.12.2024 - 40 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 40
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Kreispräsident gibt die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt:
TOP 34.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Ausschreibung eines weiteren Frauenhauses im Kreisgebiet
Auf Antrag der CDU wird der Antrag der Verwaltung eingebracht:
Die DrS wird um ein Jahr geschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante bundes- und/oder landesgesetzlichen Regelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt auszuwerten und alle notwendigen Unterlagen zur dauerhaften Finanzierung inkl. möglicher Fördergelder eines weiteren Frauenhauses im Kreis Segeberg vorzubereiten und im Fachausschuss im Juni 2025 einzubringen.
Sollte bis Ende 2025 keine gesetzliche bundes- oder landesgesetzliche Regelung in Kraft getreten sein, wird die DrS erneut zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht unter der Maßgabe, dass der Betrieb zum 01.01.2027 beginnen könnte. Die dann notwendige Mittelbereitstellung erfolgt über den Haushalt 2026 für die Mittelfristplanung 2027 sowie für die investiven Mittel wird im Haushalt 2026 zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 eine Verpflichtungsermächtigung gebildet.
TOP 35 Ausschreibung sozialer Dienstleistungen/ Beratungswesen: Schwangerschaftskonfliktberatung
Der Kreistag beschließt die europaweite Ausschreibung des Schwangerschaftkonfliktberatungswesens.
TOP 36 Ausschreibung sozialer Dienstleitungen/Beratungswesen Suchtberatung
Der Kreistag beschließt die europaweite Ausschreibung des Suchtberatungswesens.
TOP 37 Vergabe sozialer Dienstleitungen/ Beratungswesen Schuldnerberatung
Die Verwaltung wird gebeten, das Zulassungsverfahren zur Vergabe der Beratungsleistung „Schuldnerberatung“ durchzuführen.
TOP 38 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vergabe sozialer Dienstleitungen/ Beratungswesen Wohnungsnotlagenberatung und Wohnkompetenztraining
1. Ab dem 01.01.2026 wird die Wohnungsnotlagenberatung gemäß §§ 16a SGB II und 67 SGB XII weiterhin als Pflichtaufgabe des Kreises Segeberg angeboten und finanziert.
2. Die freiwilligen Leistungen des Wohnkompetenztrainings und der
Wohnraumakquise werden ab 2026 nicht mehr durch den Kreis Segeberg finanziert.
TOP 39 Neuvergabe Los 2 Breitbandausbau
Der Kreistag beschließt die Neuvergabe des Los 2 Breitbandausbau.