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ALLRIS - Auszug

05.12.2024 - 4.11 Kunst- und Kulturpreis und Förderpreis Kunst un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, Ziffer 4 des Beschlussvorschlags (Finanzmittel) an dieser Stelle zu streichen, da über das Budget in der DrS/2024/063-01 gesondert abgestimmt wird.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg wird in der vorliegenden Neufassung beschlossen.

 

Damit die Vorbereitungen für die nächste Preisverleihung in 2025 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie erfolgen können, soll die Neufassung der Richtlinie bereits zum 01.08.2024 in Kraft treten.

 

Über folgende fünf, in der Synopse aufgeführte Änderungsvorschläge wird gesondert entschieden und beschlossen:

 

1. Rhythmus der Preisverleihung (1.2):

 

Die Preisverleihung erfolgt jährlich (ab 2025).

 

Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Beratungen zur Haushalts­konsolidierung.

 

2. Preisträgerschaft, hier: Altersgrenze Förderpreis (3.3)

 

Erhöhung bzw. Anpassung auf 27 Jahre

 

3. Preisverleihungen (5.)

 

Die Preisverleihungen finden im Rahmen einer Kreistagssitzung statt. 

 

5. Jury / Preisgericht, hier: Verfahren der Besetzung der Jury (7.1.)

 

Die Besetzung der Jury erfolgt durch den zuständigen Fachdienst. Der Fachaus­schuss wird über die Zusammensetzung der Jury informiert.

 

6. Jury / Preisgericht, hier: Stimmverteilung und Stimmwertung der Jury-Mitglieder (7.3)

 

Die Stimmen der Fachrichter*innen zählen zweieinhalbfach.

 

Das Ergebnis der Beschlüsse zu den einzelnen Punkten wird entsprechend in die Neufassung der Richtlinie übernommen. Die endgültige Neufassung wird dem Fachausschuss zur Sitzung am 11.06.2024 zur Kenntnis vorgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 

 

 

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage