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ALLRIS - Auszug

26.11.2024 - 4.1 Sportförderung im Kreis Segeberg: Anpassung des...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz ist befangen und verlässt den Sitzungsraum für die Dauer des TOP 4.1.

Herr Neitzke führt in die Vorlage ein. Es sei ein wichtiges Signal, 800.000 € festzusetzen. Nicht genutztes Geld gehe an den Kreis zurück.

Frau McGregor erklärt auf Nachfrage von Frau Klein, dass es kaum Möglichkeiten gebe, Gelder anzulegen. Der Kreis finanziere alles über Kassenkredite.

Herr Wagner füllt die zweite im Lücke im Beschlussvorschlag mit „800.000 EUR“ und schlägt für die erste „fortfolgende“ vor.

Der Ausschuss ist mit diesem Vorschlag einverstanden. 

Herr Neitzke erklärt, dass weiterhin der Kreistag informiert werde, wie es sich entwickle.

Frau Rode erwähnt, dass die Entscheidung für das Budget immer zeitnah beschlossen werden könne, sofern die Abrechnung zeitnah erfolge.

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg stellt im Rahmen der vertraglichen Aufgabenübertragung der Sportförderung an den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) für die investive Sportförderung gemäß § 4 des Vertrages vom 01.07.2022 für die Jahre 2025 fortfolgende jeweils einen Betrag in Höhe von 800.000 EURO zur Verfügung. Der vorstehend genannte Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

Der Beschluss des Kreistages vom 09.12.2010 (DrS/2010/139) über eine jährlich fortlaufende Grundförderung in Höhe von 240.000 EURO wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage