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ALLRIS - Auszug

25.09.2024 - 4.2 Inflationsausgleichsprämien im ÖPNV

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Knobbe führt an, dass in der Vorlage stehe, dass die Inflationsausgleichsprämie kostenneutral sei. Es müsse sich jedoch um Mehrkosten handeln, da Geld in die Hand genommen werden müsse.

Herr Mozer erklärt, dass diese haushaltsneutral sei und nicht kostenneutral. Sie sei haushaltsneutral, weil der Mehraufwand durch Mehrerträge gedeckt sei. Es gebe im aktuellen Jahr einmalig erhöhte Landeszuweisungen, die einen Spielraum im Haushalt bieten würden.

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Beschlussvorschlag:

Der von der Autokraft GmbH für den Verkehrsvertrag über die Teilnetze SE3-9 in den Jahren 2022/2023 nachgewiesene finanzielle Aufwand für Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 296.745,73 € wird ausgeglichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage