12.06.2024 - 5.1 Umgang mit reduzierten Fördermittelansatz durch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 12.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Blumhagen führt in die Vorlage ein. Auf Nachfrage von Herr Wenzel teilt er mit, dass in den Haushaltsunterlagen eine Prioritätenliste enthalten sei und Vorhaben nach Dringlichkeit abgearbeitet werden. Pro Kreis werden künftig nur noch ein bis zwei Maßnahmen jährlich gefördert.
Herr Brauer möchte wissen, ob eine Begutachtung der Straßen und Radwege alle fünf bis sechs Jahre auskömmlich sei. Herr Blumhagen erklärt, dass mit den Geldern maßvoll umgegangen werden müsse. Eine wesentlich engmaschigere Überprüfung sei zudem nicht sinnvoll, weil sich im Regelfall gravierende Änderungen von Jahr zu Jahr gar nicht ergeben.
Herr Hansen fasst zusammen, dass die Streichung der Fördermittel deutliche Auswirkungen auf den Haushalt haben werden. Die Verwaltung prüfe bereits die möglichen Konsolidierungsmaßnahmen. Er halte jedoch gravierende Kürzungen im Straßenbau nicht für sinnvoll, da die Straßen zum Kreiskapital gehören und intakte Straßen für alle Verkehrsteilnehmer*innen wichtig seien. Es habe in den letzten 10 Jahren Preissteigerungen von rund 100% gegeben, so dass ohnehin nur die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt werden können. Weitere Einschränkungen lehne er ab.
Der Landrat weist darauf hin, dass die Vorlage den ersten Aufschlag für weitere Beratungen darstelle.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag zum Abschnitt b.) Ausblick auf folgende Haushaltsjahre:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur, der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt für Maßnahmen des FD 66.00:
- Förderanträge werden nur noch für neue Maßnahmen bis 1,25 Mio. € brutto Gesamtkosten gestellt, um Mitarbeiter zu entlasten und weiterhin effektiv und sinnvoll zu arbeiten. Die entsprechenden Fördermittel hierfür werden in den Haushalt eingestellt. Sofern Fördermittel nicht genehmigt werden, entscheidet der FD/FB in eigener Zuständigkeit darüber welche Maßnahmen verschoben werden müssen, um weiterhin dem genehmigten Haushalt zu entsprechen. Gegebenenfalls müssen eventuell verringerte Einnahmen im Nachtragshaushalt am Ende des Jahres berücksichtigt werden.
- Für neue, größere Maßnahmen > 1,25 Mio. € brutto wird jeweils in den Budgetberatungen mit dem FD Finanzen und der Verwaltungsleitung entschieden, ob und für welche Maßnahmen Förderanträge zu stellen und Einnahmen zu veranschlagen sind.
- Für die Erreichung des Zieles 4 werden für Straßen- und Brückenbauvorhaben ausgabenseitig Mittel in Höhe von 8 bis 18 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Für die Erreichung des Zieles 7 werden für Radwegemaßnahmen aus-gabenseitig Mittel in Höhe von 5 bis 7 Mio. € brutto pro Jahr in den Haushalt eingestellt.
- Sofern zukünftig eine Verbesserung bei der Gewährung von Fördermitteln durch das Land SH absehbar sein sollte, gelten, auch ohne politischen Beschluss, wieder die ursprünglichen Herangehensweisen = Ausnutzung von Fördermöglichkeiten durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Anlagen zur Vorlage
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