07.03.2024 - 4.3 Fallzahlenentwicklung der Unterstützungsbedarfe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- mündlicher Bericht von Herrn Relling
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Terschüren stellt in Vertretung für Herrn Relling die Fallzahlen vor und weist auf die massive Belastung des Personals im Jugendamt hin. Es gebe inzwischen ein Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter*innen, welches hoffentlich zum einen die vorhandenen Mitarbeiter*innen im Kontext der Einarbeitung neuer Kolleg*innen entlasten und zum anderen die Qualität der Einarbeitung verbessern wird. Dies solle das Arbeitsverhältnis beim Kreis attraktiver machen.
Auf einige Fragen von Herrn Rydz antwortet Frau Terschüren, dass viele Pflegefamilien fehlen würden. Eine konkrete Zahl könne sie nicht nennen. Zunehmend müssten jüngere Kinder in Obhut genommen werden. In Pflegefamilien können besser familienähnliche Verhältnisse geschaffen werden als in Heimen. Frau Lüdemann möchte wissen, wie viele Interessierte an der gestrigen Infoveranstaltung für Pflegefamilien teilgenommen hätten. Frau Terschüren sagt zu, die Zahl zu Protokoll zu geben.
Frau Meyer erkundigt sich, ob auch alleinstehende Personen Pflegekinder aufnehmen dürfen. Frau Terschüren teilt mit, dass dies möglich sei, allerdings werden im Vorwege die finanziellen Verhältnisse geprüft, und es müsse möglich sein, den Lebensunterhalt unabhängig vom Pflegeverhältnis zu bestreiten. Es könne durchaus sein, dass beispielsweise ein Kind längerfristig zunächst nicht in eine Kita gehen könne.
Es müsse ihres Erachtens dringend die Altersbegrenzung für die Aufnahme von Pflegekindern in den Blick genommen werden.
Ziel für 2024 sei u.a. die Erstellung eines Pflegekinderkonzeptes mit einem niedrigschwelligen Zugang zu konkreten Informationen. Frau Meyer regt an, zu den Informationsveranstaltungen auch Familien einzuladen, die bereits als Pflegefamilie tätig sind und dort berichten können. Weiter könnten Besuche in Familien hilfreich sein.
Herr Heinze verweist bezüglich der Fallzahlentwicklung bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen (§ 35a SGB VIII) auf die Darstellung zur Schulbegleitung aus der Drucksache 2024/003. Für die Bereiche weiterer Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird auf eine explizite Darstellung verzichtet. Prägend sei der Bereich der Schulbegleitung und die jährlichen Steigerungen von zuletzt 20-25 %.
Im Weiteren berichtet Herr Heinze von einem Workshop mit 15 Leistungsanbietern der Schulbegleitung im Kreisgebiet am 09.02.2024. In diesem wurden in 3 Arbeitsgruppen auf Augenhöhe über kalkulatorische Grundlagen, Qualität und Rahmenbedingungen für eine Neuaufstellung der Schulbegleitung diskutiert und gemeinsame Positionen erarbeitet. Handlungsleitend waren die mit dem geplanten Pooling verbundenen positiven Effekte (sichere und adäquat vergütete Beschäftigungsverhältnisse, höhere Betreuungskontinuität, fairer Wettbewerb, etc.), welche nun auch in den Einzelfallhilfen implementiert werden müssen. So gäbe es aktuell Vergütungsunterschiede zwischen den Leistungsanbietern, begründet durch andere Rahmenbedingungen, von bis zu 30- 40%. Dieses sei nicht hinnehmbar und führe immer wieder zur Personal- Hopping zwischen Anbietern, oft zu Lasten der betreuten Schüler*innen. Das Format des Workshops wurde durch die Leistungsanbieter ausdrücklich gelobt. Herr Heinze weist abschließend darauf hin, dass es durch die Vereinheitlichung der Leistungsangebote und die Anerkennung von Lücken und Fehlsteuerungen nunmehr zunächst zu Mehrkosten im Haushalt kommen könnte.
Herr Heinze teilt weiter mit, dass zur Zeit 20 Kinder im EGH-Bereich eine Heimunterbringung nach § 35a erhalten. Hier seien monatliche Kosten von 12.000 – 16.000 € pro Kind nicht ungewöhnlich, da teilweise 1:1 Betreuungen notwendig sei. Es müsse dringend die Anschlussversorgung im Erwachsenenalter verbessert werden, weil der Betreuungsbedarf mit dem 18. Lebensjahr nicht ende. Frau Terschüren bittet darum, dieses im Sozialausschuss zu thematisieren.
Mitteilung der Verwaltung:
Nachdem es ein halbes Jahr keine Anfrage für eine Vollzeitpflegestelle gab, liegen derzeit vier Anfragen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst vor.
Beim Informationsabend für Adoptiv- und Pflegestellenbewerber*innen waren am 06.03.2024 drei Paare und eine Einzelperson. Zwei haben bereits Bewerberunterlagen für die Prüfung zur Pflegestelle angefordert.