15.02.2024 - 3.2 Genehmigung von Nebentätigkeiten des Landrats: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Glage erklärt der Landrat, dass durch die Tätigkeit bei der KUBUS Einfluss auf das Geschäftsfeld genommen werden könne. Dies sei für die Arbeit des Landkreistags als Mitgesellschafter der KUBUS wichtig, der die Interessen der Kreise vertrete. Insgesamt werden die Posten in den Beteiligungen unter den Landräten aufgeteilt. Der Aufwand der Nebentätigkeiten sei insgesamt überschaubar und gehöre zum Tagesgeschäft eines Landrats dazu.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
- genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO die Ausübung des Mandats im Vorstand der „kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e.V. (RAD.SH)“ mit Wirkung ab 04.12.2023 für die Dauer von zwei Jahren.
- genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO die Ausübung des Mandats im Aufsichtsrat der „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ mit Wirkung ab 02.11.2023 bis 30.06.2024.
Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen
Mittel des Kreises genehmigt.
- verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. und 2. auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.