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ALLRIS - Auszug

30.01.2007 - 4 Berichte der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Jankowski informiert den Ausschuss über die Auswirkungen des neuen Schulgesetzes. Am 24. Januar 2007 habe der schleswig-holsteinische Landtag das neue Schulgesetz verabschiedet. Es werde im Februar 2007 in Kraft treten.

Schwerpunkte des Gesetzes seien:

  • der mittelfristige Umbau des Schulsystems:
    Statt der bisher bestehenden Hauptschulen und Realschulen soll es ab dem Schuljahr 2010/11 nur noch die neu eingeführte Regionalschule geben: Sie fasst die Bildungsgänge zum Haupt- und Realschulabschluss zusammen.
    Daneben werde es auf Antrag der Schulträger die neue Gemeinschaftsschule geben, die alle Bildungsgänge zusammenfasst sowie das Gymnasium. Bestehende Gesamtschulen sollen bis zum Jahr 2010/11 zu Gemeinschaftsschulen weiter entwickelt werden. Die Schulaufsicht für Grund- und Regionalschulen werde beim Kreis liegen, für die Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe und den Gymnasien werde das Land als Schulaufsicht zuständig sein.
  • Außerdem werde es künftig eine überregionale Schulentwicklungsplanung geben, die sich den demografischen Veränderungen stelle. Eine Straffung der kleinteiligen Schulträgerlandschaft soll dazu dienen, ein vielfältiges Bildungsangebot auch im ländlichen Raum zu sichern. Die künftig zu bildenden Nahbereichs-Schulverbände sollen mindestens eine Schule einschließen, die zu einem Mittleren Bildungsabschluss führe. Daneben seien Schulverbände allein für Grundschulen möglich. Die Mindestgrößen für Schulen sollen sich künftig nach Schülerzahlen und nicht nach mehr nach der Zahl der Klassen pro Jahrgang (Zügigkeit) richten

 

Die wichtigsten Regelungen für den Kreis Segeberg als Schulträger seien die §§ 6, 24, 51, 53, 114. In § 53 (allgemein bildende Schulen) werde geregelt, dass die Gemeinden die Träger der allgemein bildenden Schulen (Grundschule, Regionalschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) sind. Nach § 148 Abs. 6 könne aber ein Kreis, wenn er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Träger einer allgemein bildenden Schule sei, abweichend von § 53 die Trägerschaft beibehalten, sofern er dieses gegenüber dem für Bildung zuständigen Ministerium bis zum 31. Juli 2008 erkläre und das Einvernehmen der Gemeinde, in der die Schule belegen ist, nachweise.

Ansonsten gehe die Trägerschaft zum 1. August 2009 auf die Standortgemeinde über.

Der Ausschuss betont, dass noch in dieser Wahlperiode dem Ministerium erklärt werden solle, dass die Trägerschaft nicht beibehalten werden solle. Der Landrat solle nun erst einmal grundsätzlich mit der Stadt Bad Bramstedt wegen der Jürgen-Fuhlendorf-Schule (JFS) verhandeln.

Herr Jankowski berichtet, bei den Schulkostenbeiträgen dürften zukünftig auch die Investitionskosten mit einer Pauschale von 250 EUR je Schüler hinzugerechnet werden.

Der Ausschuss bittet in diesem Zusammenhang um eine entsprechende Aufstellung der Mittel, die der Kreis für Schulbauten bzw. bereits anfinanzierte Maßnahmen im Rahmen der auslaufenden Schulbauförderung noch aufwenden muss.

Bei der Schülerbeförderung sei in § 114 neu geregelt, dass zukünftig die Satzung vorzusehen habe, die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 30% des Betrages zu beteiligen, der für eine Monatskarte für

Schülerinnen und Schüler im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem jeweils geltenden Tarif aufzuwenden wäre (Eigenbeteiligung).

 

Allerdings lasse das Gesetz auch eine höhere Eigenbeteiligung zu, wenn der Träger der Schülerbeförderung die Kosten der Zeitkarte eines Verkehrsunternehmens übernehme, diese für den ÖPNV genutzt werden könne und sie bei entsprechendem Fahrplanangebot und Alter der Schülerin oder des Schülers eine Verwendung über den Schulweg hinaus in erheblichem Umfange ermögliche. Dies sei zwar teilweise im Kreis Segeberg der Fall, eine Übernahme in die notwendige Satzungsregelung wäre aber wegen der „Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe“ bedenklich.

 

Die entsprechenden Auszüge aus dem Schulgesetz sollen als Anlage dem Protokoll beigefügt werden.

Herr Jankowski berichtet anschließend kurz zur Schuldenbelastung des Kreises für die JFS. Zurzeit werde die JFS im Rahmen der organisatorischen Veränderung der PG 8 von der Fa. we.con bewertet. In die JFS habe der Kreis seit 1995 2,1 Mio. EUR baulich investiert. Das Thema wird wieder für die nächste Sitzung vorgesehen. Dort soll dann Frau McGregor eingehender über die Schuldenbelastung des Kreises für die JFS berichten.

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