30.01.2007 - 4 Berichte der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- u.a. Aufstellung der Schuldenbelastung des Kreises für die Jürgen-Fuhlendorf-Schule, Auswirkungen des neuen Schulgesetzes für den Kreis Segeberg
- Datum:
- Di., 30.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Jankowski informiert den Ausschuss über die Auswirkungen des neuen
Schulgesetzes. Am 24. Januar 2007 habe der schleswig-holsteinische Landtag das
neue Schulgesetz verabschiedet. Es werde im Februar 2007 in Kraft treten.
Schwerpunkte
des Gesetzes seien:
- der mittelfristige Umbau des
Schulsystems:
Statt der bisher bestehenden Hauptschulen und Realschulen soll es ab dem Schuljahr 2010/11 nur noch die neu eingeführte Regionalschule geben: Sie fasst die Bildungsgänge zum Haupt- und Realschulabschluss zusammen.
Daneben werde es auf Antrag der Schulträger die neue Gemeinschaftsschule geben, die alle Bildungsgänge zusammenfasst sowie das Gymnasium. Bestehende Gesamtschulen sollen bis zum Jahr 2010/11 zu Gemeinschaftsschulen weiter entwickelt werden. Die Schulaufsicht für Grund- und Regionalschulen werde beim Kreis liegen, für die Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe und den Gymnasien werde das Land als Schulaufsicht zuständig sein. - Außerdem werde es künftig eine
überregionale Schulentwicklungsplanung geben, die sich den demografischen
Veränderungen stelle. Eine Straffung der kleinteiligen
Schulträgerlandschaft soll dazu dienen, ein vielfältiges Bildungsangebot
auch im ländlichen Raum zu sichern. Die künftig zu bildenden
Nahbereichs-Schulverbände sollen mindestens eine Schule einschließen, die
zu einem Mittleren Bildungsabschluss führe. Daneben seien Schulverbände
allein für Grundschulen möglich. Die Mindestgrößen für Schulen sollen sich
künftig nach Schülerzahlen und nicht nach mehr nach der Zahl der Klassen
pro Jahrgang (Zügigkeit) richten
Die wichtigsten
Regelungen für den Kreis Segeberg als Schulträger seien die §§ 6, 24, 51, 53,
114. In § 53 (allgemein bildende Schulen) werde geregelt, dass die Gemeinden
die Träger der allgemein bildenden Schulen (Grundschule, Regionalschule,
Gemeinschaftsschule, Gymnasium) sind. Nach § 148 Abs. 6 könne aber ein Kreis,
wenn er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Träger einer allgemein
bildenden Schule sei, abweichend von § 53 die Trägerschaft beibehalten, sofern
er dieses gegenüber dem für Bildung zuständigen Ministerium bis zum 31. Juli
2008 erkläre und das Einvernehmen der Gemeinde, in der die Schule belegen ist,
nachweise.
Ansonsten
gehe die Trägerschaft zum 1. August 2009 auf die Standortgemeinde über.
Der
Ausschuss betont, dass noch in dieser Wahlperiode dem Ministerium erklärt
werden solle, dass die Trägerschaft nicht beibehalten werden solle. Der Landrat
solle nun erst einmal grundsätzlich mit der Stadt Bad Bramstedt wegen der
Jürgen-Fuhlendorf-Schule (JFS) verhandeln.
Herr
Jankowski berichtet, bei den Schulkostenbeiträgen dürften zukünftig auch die
Investitionskosten mit einer Pauschale von 250 EUR je Schüler hinzugerechnet
werden.
Der
Ausschuss bittet in diesem Zusammenhang um eine entsprechende Aufstellung der
Mittel, die der Kreis für Schulbauten bzw. bereits anfinanzierte Maßnahmen im
Rahmen der auslaufenden Schulbauförderung noch aufwenden muss.
Bei der
Schülerbeförderung sei in § 114 neu geregelt, dass zukünftig die Satzung
vorzusehen habe, die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige
Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 30% des Betrages zu
beteiligen, der für eine Monatskarte für
Schülerinnen
und Schüler im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem jeweils
geltenden Tarif aufzuwenden wäre (Eigenbeteiligung).
Allerdings
lasse das Gesetz auch eine höhere Eigenbeteiligung zu, wenn der Träger der
Schülerbeförderung die Kosten der Zeitkarte eines Verkehrsunternehmens
übernehme, diese für den ÖPNV genutzt werden könne und sie bei entsprechendem Fahrplanangebot
und Alter der Schülerin oder des Schülers eine Verwendung über den Schulweg
hinaus in erheblichem Umfange ermögliche. Dies sei zwar teilweise im Kreis
Segeberg der Fall, eine Übernahme in die notwendige Satzungsregelung wäre aber
wegen der „Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe“ bedenklich.
Die
entsprechenden Auszüge aus dem Schulgesetz sollen als Anlage dem Protokoll
beigefügt werden.
Herr
Jankowski berichtet anschließend kurz zur Schuldenbelastung des Kreises für die
JFS. Zurzeit werde die JFS im Rahmen der organisatorischen Veränderung der PG 8
von der Fa. we.con bewertet. In die JFS habe der Kreis seit 1995 2,1 Mio. EUR
baulich investiert. Das Thema wird wieder für die nächste Sitzung vorgesehen.
Dort soll dann Frau McGregor eingehender über die Schuldenbelastung des Kreises
für die JFS berichten.
