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ALLRIS - Auszug

03.12.2007 - 4.14 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg Antr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem TOP wurden mit Beschlussvorschlag und Stellungnahme zwei Tischvorlagen verteilt. Der Landrat betont, dass Entscheidungsträger in dieser Angelegenheit das Land und nicht der Kreis sei. Auf der Basis der erfolgten Diskussion im BKS-Ausschuss sei heute ein neuer Beschlussvorschlag auf den Tisch gelegt worden. Die beigefügte Stellungnahme diene der vertiefenden Erläuterung. Grundsätzlich würden zur KT-Sitzung am 06.12.07 nicht alle Anträge der Schulträger vorliegen. Für Bad Segeberg gebe es eine Entscheidung für zwei Gemeinschaftsschulen. Die Frage sei, wie der Kreis mit diesem Votum umgehen wolle. Auf Nachfrage von Herrn Mohr erläutert der Landrat die Situation in den Gemeinden Bornhöved und Wahlstedt. Herr Schnabel äußert, die bestehenden Konflikte würden vom neuen Schulgesetz forciert. Die Lösung dieser Konflikte sei aber nicht Aufgabe des Kreises.

 

Der Landrat erklärt, in einem möglichen Beschluss sollte der Kreis auf das Schulgesetz sowie die Schülerströme hinweisen. Daneben sollte der Kreis sich auch zum Beschluss der Stadt Bad Segeberg äußern. Grundsätzlich habe der organisierte Elternwille die Diskussion um eine Regionalschule in Bad Segeberg beendet. Der Kreis sollte sich in seiner Stellungnahme auf die vorliegenden Anträge beschränken und sich zur Situation in Bad Segeberg äußern. Der Vorsitzende regt an, dass der Kreis den Schulträgern entsprechende Planungshinweise geben sollte. Ebenso sollten die Schülerzahlen auch in das Papier zum demographischen Wandel aufgenommen werden. Herr Mehrens betont, dass die in der Stellungnahme genannte geographische Orientierung des Amtes Kisdorf nach Richtung Henstedt-Ulzburg zu einseitig sei. Zum Abschluss der Wortbeiträge stellt der Vorsitzende den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag Schulentwicklungsplanung (zur DrS/2007/118):

1. Der Kreistag Segeberg nimmt die Erkenntnisse aus dem in der Entstehung befindlichen Schulentwicklungsplan und die dazu getroffenen Beschlüsse der Schulträger und Kommunen zur Kenntnis.  

2. Allerdings haben noch nicht alle Schulträger entsprechende Beschlüsse gefasst, so dass ein vollständiger Schulentwicklungsplan für den Kreis Segeberg noch nicht erstellt werden kann. Da aber, zumindest teilweise, Abhängigkeiten der noch ausstehenden Beschlüsse zu geplanten Maßnahmen zu erkennen sind, sieht sich der Kreis Segeberg derzeit nicht in der Lage, eine umfassende Stellungnahme im Rahmen eines Schulentwicklungsplanes abzugeben.

3. Nach dem Schulgesetz für das Land Schleswig-Holstein soll im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Angebot sichergestellt werden.

4. Die bisher vorliegenden Anträge werden diesem Anspruch nicht gerecht.

5. So müssten in der bisher bekannten Planung Schülerinnen und Schüler aus dem östlichen Teil des Kreises bis weit in den Westen des Kreises fahren, um dort eine Regionalschule besuchen zu können.

 

Das entspricht nicht den Vorgaben des Schulgesetzes.

 

Bei allem Respekt vor dem Elternwillen ist im Interesse möglicher anderer Elternentscheidungen festzustellen, dass insbesondere im Raum des Mittelzentrums Bad Segeberg/Wahlstedt, auch im Hinblick auf die Zentralitätsfunktion des Ortes, eine Regionalschule geboten wäre, auch wenn der artikulierte Elternwille anderes gefordert hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7                        Ablehnung: 2                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen