03.12.2007 - 4.2 Anpassung der Richtlinie des Kreises Segeberg z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- am 16.11.07 zum JHA am 28.11.07
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 03.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 10:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Binia Teuber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau
Hauschildt, als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, informiert den
Ausschuss, dass der Jugendhilfeausschuss trotz eingehender Information durch
die Verwaltung die Vorlage nicht beschlossen habe. Auf Nachfrage von Herrn
Dingeldein berichtet Herr Dr. Hoffmann, dass der Jugendhilfeausschuss in der
Tiefe über die vorgesehene Anpassung der Richtlinie informiert wurde. Ein
Beschluss sei nicht herbeigeführt worden, da die neue Berechnungsmethode
partiell bei einzelnen Familien zu Schlechterstellungen führe. Er plädiert
dafür, die Vorlage nach Beratung in den Fraktionen im Kreistag zu beschließen.
Die Vorlage sei systemgerecht. Über den Mehraufwand zugunsten der betreffenden
Bevölkerungsgruppen, nämlich finanzielle Auswirkungen i.H.v. 505 TEUR, sei der
JHA in Kenntnis gesetzt worden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss / der
Hauptausschuss empfiehlt, der
Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur
Förderung von Kindern in Tagespflege. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2008 in
Kraft. Die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in
Tagespflege vom 15.12.2005 treten damit außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
77,5 kB
|