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ALLRIS - Auszug

12.10.2023 - 6 Sportförderung im Kreis Segeberg: Richtlinien ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es gibt keine Anmerkungen oder Fragen.

 

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Beschluss:

a) Den Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Sportvereinen im Kreis Segeberg im Rahmen einer Kostenbeteiligung an den Entschädigungen ihrer Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen entsprechend dem Entwurf der Anlage 3 zu dieser Drucksache sowie den Anlagen 4-8 ( Bestandteil der Richtlinien) wird zugestimmt.

Die Richtlinien treten zum 01.07.2023 in Kraft.

 

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben zum Kinder-und Jugendschutz (s. § 5) gemäß den bisherigen Richtlinien vom 01.07.2022 wird rückwirkend für die Dauer der Gültigkeit der Richtlinien außer Kraft gesetzt. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  24 

 

 

  24 

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 10

 

 

 10

AfD

 7

 

 

 7

FDP

 5

 

 

 5

Freie Wähler

 3

 

 

 3

die LINKE

 

 

 

 

dieBasis

 1

 

 

 1

die PARTEI

 1

 

 

 1

Gesamt

63

 

 

63

 

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Anlagen zur Vorlage