10.10.2023 - 3.3 Jugendferienwerksmittel (JFW) des Landes Schles...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 10.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Jugendferienwerkskinder
Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) werden weiterhin 11.000 EUR zur Verwendung für Jugendferienwerkskinder beantragt.
Der Kreis wird als Eigenbeteiligung nach Ziff. 4.1.2 der o.g. Richtlinie ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitstellen. Da die Mittel im Jahr 2023 nicht auskömmlich waren, stellt der Kreis für die Dauer der Laufzeit der Landesrichtlinie in den Jahren 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 6.000 EUR bereit. Die Antragsbearbeitung erfolgt weiterhin durch den Kreisjugendring Segeberg e.V..
b) Familienurlaube
Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) werden weiterhin 8.310 EUR zur Verwendung für Familienurlaube beantragt.
Die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendferienwerks für Familienurlaube 2023-2025 gelten unverändert. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,5 kB
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