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ALLRIS - Auszug

10.10.2023 - 3.3 Jugendferienwerksmittel (JFW) des Landes Schles...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmid erkundigt sich, wer in der Verwaltung für das Jugendferienwerk zuständig sei.

Frau Terschüren erklärt, dass Frau Klimpel aus dem FD 51.10 Schule, Kita, Kultur und Sport dafür zuständig sei.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Jugendferienwerkskinder

Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtli­nie) werden weiterhin 11.000 EUR zur Verwendung für Jugendferienwerkskinder beantragt.

Der Kreis wird als Eigenbeteiligung nach Ziff. 4.1.2 der o.g. Richtlinie ebenfalls jährlich 11.000 EUR bereitstellen. Da die Mittel im Jahr 2023 nicht auskömmlich waren, stellt der Kreis für die Dauer der Laufzeit der Landesrichtlinie in den Jah­ren 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 6.000 EUR bereit. Die Antragsbearbeitung erfolgt weiterhin durch den Kreisjugendring Segeberg e.V..

 

b) Familienurlaube

Von der Zuwendung nach Ziff. 5.2 der Landesrichtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtli­nie) werden weiterhin 8.310 EUR zur Verwendung für Familienurlaube beantragt.

Die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Verwendung der Mittel des Jugendfe­rienwerks für Familienurlaube 2023-2025 gelten unverändert. Die Antragsbear­beitung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bis die Mit­tel ausgeschöpft sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage