26.09.2023 - 3.4 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Abgeordnete Mitarbeiter*innen
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen im TVöD für das vom Kreis Segeberg an den Verein abgeordnete Personal wird wie folgt stattgegeben:
Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamtbudget.
Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.
Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis abgeordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 5 |
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| 5 |
SPD | 2 |
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| 2 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
AfD | 1 |
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| 1 |
FDP | 1 |
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| 1 |
Freie Wähler | 1 |
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| 1 |
Gesamt | 12 |
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| 12 |
Antrag der SPD-Fraktion
Beschlusspunkt b) wird wie folgt geändert:
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:
Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten mit vsl. Gesamtkosten i.H.v. 86.700 € vorzunehmen. Der Aufwand für diese Mittel (Mehrkosten) ist konkret im Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 darzustellen.
Der Kreis übernimmt die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € für 2023 und 137.000 € für 2024 zusätzlich zum vertraglich für 2024 vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlungen an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.
Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungsbetrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertrages über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung in Aussicht. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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249,7 kB
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