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ALLRIS - Auszug

11.07.2023 - 4.6 Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ahrens teilt zwei Änderungsvorschläge zur Formulierung vor. Zum einen halte er die Festlegung in § 1 2. Satz der Änderungssatzung „Die Anzahl der Stellvertretenden richtet sich nach der Größe der Fraktion, die mit der Bekanntmachung des Kreiswahlergebnisses veröffentlich wurden“ nicht für zielführend. Es könnten sich im Laufe der Wahlperiode durchaus Änderungen bei der Fraktionsgröße z. B. durch Zusammenschlüsse ergeben. Weiter schlägt er vor, den oben stehenden Satz zu ergänzen in „Die Anzahl der vergüteten Stellvertretenden richtet sich nach der Größe der Fraktion…“ Denn wie viele Stellvertretende eine Fraktion intern benennt, könne jede Fraktion individuell regeln. Hier gehe es darum, wie viele eine Entschädigung vom Kreis erhalten.

 

Nach kurzer Diskussion schlägt Herr Flak folgenden Satz vor: „Die Anzahl der vergüteten Stellvertretenden richtet sich nach der Anzahl der Kreistagsmitglieder einer Fraktion. Frau Hahn-Fricke lässt darüber abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg mit folgenden Änderungen:  

 

§ 1 Änderungen

 1. § 1 Abs. 3 Satz 2 enthält folgende Fassung:

 

Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der Entschädigung der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten. Die Anzahl der vergüteten Stellvertretenden richtet sich nach der Anzahl der Kreistagsmitglieder einer Fraktion. Bis 5 Mitglieder 1 Stellvertretenden, bis 15 Mitglieder 2 Stellvertretende und mehr als 15 Mitglieder 3 Stellvertretende.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

 

 1

 

1

Gesamt

11

 1

 

12

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage