13.07.2023 - 12 Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 13.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg mit folgenden Änderungen:
§ 1 Änderungen
1. § 1 Abs. 3 Satz 2 enthält folgende Fassung:
Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der Entschädigung der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten. Die Anzahl der vergüteten Stellvertretenden richtet sich nach der Anzahl der Kreistagsmitglieder einer Fraktion. Bis 5 Mitglieder 1 Stellvertretenden, bis 15 Mitglieder 2 Stellvertretende und mehr als 15 Mitglieder 3 Stellvertretende.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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224,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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142,1 kB
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