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ALLRIS - Auszug

13.07.2023 - 12 Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg mit folgenden Änderungen:  

 

§ 1 Änderungen

 1. § 1 Abs. 3 Satz 2 enthält folgende Fassung:

 

Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der Entschädigung der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten. Die Anzahl der vergüteten Stellvertretenden richtet sich nach der Anzahl der Kreistagsmitglieder einer Fraktion. Bis 5 Mitglieder 1 Stellvertretenden, bis 15 Mitglieder 2 Stellvertretende und mehr als 15 Mitglieder 3 Stellvertretende.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

23

 

 

23

SPD

12

 

 

12

B 90/ Die Grünen

11

 

 

11

AfD

7

 

 

7

FDP

6

 

 

6

Freie Wähler

 

3

 

3

Die LINKE

 

 

 

-

dieBasis

1

 

 

1

Die PARTEI

1

 

 

1

Gesamt

61

 3

 

64

 

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Anlagen zur Vorlage